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29.05.2013 13:24 Alter: 11 yrs
Kategorie: Presseerklärung

Neue Welle von Saatgut-Prozessen gegen Bauern und Landhändler?

Abgabe und Erwerb von Konsumgetreide zu Saatzwecken soll geahndet werden Interessengemeinschaft leistet Widerstand


Düsseldorf, Lüneburg, den 28.05.2013. Eine neue Welle von Saatgut-Prozessen wegen Abgabe und Erwerb von Konsumgetreide zu Saatzwecken rollt auf Bauern und Landhändler zu. Nach den strengen Frösten und erheblichen Auswinterungsschäden bei Getreide im Frühjahr 2012 sind viele Bauern in eine Notsituation geraten. Sie mussten ihre Äcker umpflügen. Anerkanntes Saatgut von Sommergetreidesorten war aber kaum verfügbar. Deshalb hat eine Reihe von Bauern vom Landhandel Konsumgetreide erworben und ausgesät, um überhaupt noch eine Ernte zu erzielen. Dieses stellt ein Verstoß gegen das Saatgutverkehrsgesetz dar. „Neben den ohnehin finanziellen Schaden droht jetzt den beteiligten Bauern und Landhändlern eine rechtliche Verfolgung durch die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) sowie zusätzlich ein Bußgeldverfahren des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (LANUV) aufgrund von Anzeigen der STV oder gar eine strafrechtliche Verfolgung. Dabei geht es bei den Bußgeldern um fünf-bis sechsstellige Summen“, so Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Interessengemeinschaft Nachbau. Janßen weiter: „Der Bund der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) und der Deutsche Bauernverband (DBV) haben vor einem Jahr in einem Schnellverfahren eine Vereinbarung über eine Ausnahmeregelung bei Abgabe und Erwerb von Konsumgetreide zu Saatzwecken erzielt. Bauern und Landhändler sollten eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und neben dem Preis für die verfrorene Saat ein weiteres Mal 2/3 der Lizenzgebühren zahlen. Wer dieser Vereinbarung zugestimmt hat, dem wurde suggeriert, dass damit die Sache erledigt sei und keine weitere Straf- oder Bußgeldverfolgung drohen würde. Die AbL und die IG Nachbau haben dieses Vorgehen vor einem Jahr in einem Brief an Bundesministerin Aigner und an den Agrarausschuss des Bundestages als „faules Ei“ und als einen „Schuss, der nach hinten losgeht“ kritisiert. Wir haben deutlich gemacht, dass diese Vereinbarung mit geltendem Recht nicht übereinstimmt und Rechtsklarheit sowie keine weitere Straf- und Bußgeldverfolgung eingefordert. Staatssekretär Dr. Kloos hat daraufhin erklärt, dass das Bundesministerium keinen Handlungsbedarf sieht und die Vereinbarung nicht zu beanstanden sei. Der jetzige Vorstoß und die Ankündigungen von der STV und des LANUV zeigen aber, wie richtig AbL und IG Nachbau mit ihrer Einschätzung gelegen haben. Das faule Ei von BDP und DBV liefert jetzt die Grundlage für die Verfolgung von Bauern und Landhändlern und die STV in Bonn liefert das Datenmaterial dazu. Wir werden politisch und rechtlich Widerstand leisten. Wir rufen alle Betroffenen auf, sich bei uns zu melden. Wir fordern Bundesministerin Aigner auf, diesbezüglich für eindeutige Rechtsklarheit zu sorgen. Landesminister Remmel fordern wir auf, das forsche Vorgehen des LANUV umgehend zu stoppen und Rechtsklarheit abzuwarten.“ V.i.S.d.P.: Georg Janßen, Heiligengeiststr.28, 21335 Lüneburg. T.04131 -407757. Mobil: 0170- 4964684, www.abl-ev.de www.ig-nachbau.de Weitere Informationen: Rechtsanwalt Jens Beismann, T.0511 – 228863-0