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11.05.2004 20:20 Alter: 20 yrs
Kategorie: Presseerklärung

Zum Saatgut -Nachbauurteil des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs am 11.05.04

Der Streit um eine vernünftige Saatgut-Nachbauregelung geht weiter


Lüneburg/Karlsruhe, den 12.05.04.

P R E S S E E R K L Ä R U N G 

"Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat in seinem jüngsten Urteil zum Nachbaustreit beim Saatgut die kartellrechtlichen Bedenken der "Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und Nachbaugebühren"(IGN) nicht geteilt. Damit ist der Streit um die Ausforschung und Gebührenfestsetzung seitens der Saatgut-TreuhandverwaltungsGmbH (STV) noch lange nicht beendet. Wir haben noch einige wichtige Pfeile im Köcher," so Georg Janßen, Geschäftsführer der IGN in einer ersten Stellungnahme. Janßen weiter: "Selbst das Bundeskartellamt hat die Praktiken der STV in den letzten Jahren als kartellrechtlich bedenklich eingestuft. Lange Zeit war es unmöglich, individuelle Vereinbarungen zwischen den Pflanzenzüchtern und den Landwirten zu treffen. Dies hat die STV auf Grund unserer Kritik in ihren Anbau-Fragebögen an die Landwirte mittlerweile ändern müssen. Und die Pflanzenzüchter müssen sich fragen, was ihnen die Allein-Vertretung durch die STV eingebrockt hat, außer große Verärgerung der Landwirte über die zweifel-haften Ausforschungspraktiken der STV. Was die Gebührenhöhe angeht, hat der Deutsche Bauernverband 1996 den Landwirten ein dickes Ei ins Nest gelegt. Die jetzt vom BGH bestätigte Gebührenhöhe von 80% der üblichen Lizenzgebühren im so genannten gesetzlichen Verfahren ist nur zustande gekommen, weil die Spitze des Bundesverbandes der Deutschen Pflanzenzüchter und die Spitze des Deutschen Bauernverbandes sich darauf verständigt haben. Sie hätten auch eine niedrigere Vergütung abmachen können. Der Streit um die Nachbauregelung geht in eine weitere Runde, zumal schon im Juli der BGH mit einer anderen Kammer darüber verhandeln wird, welche Anhaltspunkte die STV vorlegen muss, um Auskünfte der Landwirte über ihren An-und Nachbau von Ackerfrüchten zu erhalten. Sowohl der BGH Karlsruhe (November 2001) als auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (April 2003) haben in Grundsatzverfahren zwischen der STV und der IGN die pauschale Auskunftspflicht der Landwirte verneint. Der Nachbaustreit hat eine wichtige Bedeutung auch für die aktuelle Auseinandersetzung um die Gentechnik im Pflanzenbau. Hinter allem steht die Absicht, das Jahrhundert alte Recht der Landwirte auf freien Nachbau von Saatgut so weit zu erschweren, dass die Landwirte jedes Jahr neues zertifiziertes Saatgut kaufen sollen. Wenn dann von den Züchtungskonzernen in Zukunft genmanipuliertes Saatgut angeboten wird, sind die Landwirte abhängig von der Willkür multinationaler Gentec-Konzerne, die ihr Saatgut mit Patentgebühren belegen werden. Die Zukunft unserer Lebensgrundlagen in den Händen weniger Konzerne? Das wollen wir Landwirte nicht, das will auch die Gesellschaft nicht. Deshalb werden wir weiter für eine vernünftige Nachbauregelung und für eine gentechnikfreie Landwirtschaft streiten." v.i.S.d.P.: Georg Janßen, IGN-Geschäftsführer, Tel.04131-407757
Adi Lambke, IGN-Sprecher, Telefon: 05864-233