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Aktuell
16.06.2023 09:44
Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?
AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...
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16.05.2023 08:05
Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften
Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut
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28.04.2023 20:51
Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut
Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen
Kat: ABL e.V., Presse, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
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11.03.2013 10:36 Alter: 11 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 2/13
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 2/13
Namenlos aufbereiten!
Gericht bestätigt positves Auskunftsurteil für Saatguaufbereiter
Über einen juristischen Umweg wollte die Saatguttreuhand-Verwaltungs GmbH (STV) doch noch durchsetzen, dass Aufbereiter Sortenangaben bei Aufbereitungsaufträgen von ihren landwirtschaftlichen Kunden abfragen müssen. Sie sind damit grandios gescheitert. Der Fall ist schon älter: zunächst hatte die STV bei der westfälischen Raiffeisengenossenschaft, die hier zur Beklagten wurde, um Auskunft über die Aufbereitungsaufträge angefragt. Die Genossenschaft verwies darauf, dass sie entsprechend des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht dazu verpflichtet sei von den landwirtschaftlichen Kunden bei Auftragsannahme Sortennamen zu erfragen, das dementsprechend auch nicht getan hatte und folglich auch nicht darüber Auskunft geben konnte. Die STV zeigte daraufhin beim zuständigen Landesamt für Landwirtschaft ein Ordnungswidrigkeit an. Sie berief sich auf einen vermeintlichen Verstoß gegen die Saatgutaufzeichnungsverordnung. Die Saatgutaufzeichnungsverordnung verpflichtet zur Aufzeichnung von Informationen im Zusammenhang mit zertifiziertem Saatgut, eine Anwendung im Bereich der Nachbaugesetzgebung wäre ein echtes Novum. Nichts desto trotz erreichte das Verfahren das zuständige Amtsgericht in Recklinghausen. Und dem nicht genug, die Richter dort sahen tatsächlich die Saatgutaufzeichnungsverordnung verletzt und verhängten ein Bußgeld von 300 Euro gegen die aufbereitende Genossenschaft.