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16.05.2019 13:36 Alter: 5 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 11/18

Mehr Öko-Saatgut für Öko-Landwirtschaft

Regulierung von Saatgut in der neuen EU-Öko-Verordnung


Dieses Jahr im Mai haben die EU-Mitgliedsstaaten der reformierten Öko-Basisverordnung 2018/848 zugestimmt, die die Bio-Landwirtschaft in der EU regelt und im Januar 2021 in Kraft treten wird. Die darin enthaltenen Neuerungen im Bereich Saatgut wurden bei einer Informationsveranstaltung im Europäischen Parlament in Brüssel am 16.10.18 vorgestellt. Eingeladen hatten vier Mitglieder des Europäischen Parlamentes - Martin Häusling (Grüne/EFA), Ivan Jakovčić (ALDE), Eric Andrieu (S&D) und Norbert Lins (EPP) - gemeinsam mit Artemisia Aisbl und Arche Noah.

Nutzpflanzenvielfalt

Moderiert wurde die Veranstaltung von Hannes Lorenzen, der Berater im Ausschuss für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung im EU-Parlament ist. Die jetzige Verordnung zur Vermarktung von konventionellem und ökologischem Saatgut in der EU bewertete er als sehr restriktiv. Sie bringe Landwirte nur zu Sorten für eine intensive Landwirtschaft mit hoher Leistungsfähigkeit, aber geringer genetischer Basis. In der Vergangenheit sei der Verlust an Vielfalt in der Landwirtschaft immens gewesen. Die EU habe sich in der internationalen Biodiversitäts-Konvention 1992 dazu verpflichtet, die Biodiversität zu fördern. In der neuen Bio-Verordnung wolle sich somit das Parlament dafür einsetzen, dass nicht nur die Tier- und Pflanzenvielfalt in der Natur, sondern auch in der Landwirtschaft vergrößert werde. Eric Andrieu (MdEP) zeigte sich davon überzeugt, dass die neue Verordnung eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Bio-Landwirtschaft fördere. Jeder Bauer solle Zugang zu vielfältigem Saatgut haben und bäuerliche Initiativen sollten ermutigt werden, eigenes Saatgut zu entwickeln und zu vermarkten.

Förderung Öko-Züchtung

Blanche Magarinos-Rey, Umwelt- und Menschenrechts-Anwältin von Artemisia Aisbl, berichtete, dass in der EU aktuell noch zu wenig ökologisch vermehrtes oder gezüchtetes Saatgut verwendet würde. Die neue Verordnung schreibe daher vor, dass - wenn verfügbar - die verwendeten Sorten nicht nur ökologisch vermehrt, sondern auch aus einem ökologischen Züchtungsprogramm stammen sollen und ein hohes Maß an genetischer und phänotypischer Vielfalt aufweisen sollen. Die ökologische Züchtung solle unter ökologischen Bedingungen stattfinden und bei der Auswahl von Pflanzensorten die „agronomische Leistung, die genetische Vielfalt, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Krankheiten, die Langlebigkeit, die Anpassung an die unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf Boden und Klima (…) sowie die natürlichen Kreuzungsbarrieren beachten“ und keine Gentechnik verwenden. Ausnahmeregelungen zur Verwendung von konventionellen Tieren und Vermehrungsmaterial statt ökologischen sollen nach 2035 nicht mehr bestehen.

Datenbanken

Das Projekt „Liveseed“ von IFOAM mit 49 Partnern aus 18 Ländern fördert die ökologische Züchtung in der EU. Laut der Projektkoordinatorin Alexandra Fuss schreibe die neue Verordnung vor, dass alle Mitgliedsländer vollständige und aktualisierte Datenbanken führen müssten, in denen zur Verfügung stehendes ökologisches Pflanzenvermehrungsmaterial, ökologische Tiere und juvenile Aquakulturtiere aufgeführt werden müssten, was bisher unzureichend passierte. Von einer zentralen Webseite seien die nationalen Datenbanken dann alle zugänglich.

Neue Kriterien für Sortenzulassung

Die ökologische Gemüsezüchterin vom Saat:gut e.V., Barbara Maria Rudolf, kritisierte in ihrem Vortrag, dass viele gute ökologisch gezüchtete Sorten nach der jetzigen Saatgutvermarktungs-Verordnung nicht zugelassen würden. Bei einer Sorte müssten alle Merkmale „stabil“ über viele Generationen erhalten bleiben und „homogen“ bei allen Pflanzen im Bestand ausgeprägt sein. Die aktuellen Zulassungskriterien seien zu eng gefasst und Homogenität und Stabilität solle sich auf wichtige agronomische Merkmale beziehen und nicht auf jede äußerliche Kleinigkeit. In der neuen Verordnung sei deshalb ein EU-Experiment für 7 Jahre vorgesehen, bei dem neue Merkmale und Voraussetzungen für die Vermarktung von BIO-Sorten festgelegt würden.

Heterogenes Material

Fulya Batur vom österreichischen Verein zur Erhaltung von gefährdeten Nutzpflanzen, Arche Noah, stellte vor, dass nach der neuen Verordnung auch „ökologisches heterogenes Material“ vermarktet werden dürfe. Dies öffnet den Markt für Pflanz- und Saatgut, bei dem die einzelnen Pflanzen im Bestand variieren können. In diese Kategorie würden unter anderem bäuerlich gezüchtete Sorten, regional angepasste Landrassen, alte Sorten und Populationen/Composite Cross Populations (Nachkommenschaft einer Kreuzung von mind. 5 Sorten) fallen, nicht jedoch Sortenmischungen. Dies würde die Vielfalt an Nutzpflanzen in der Landwirtschaft erweitern, könnte mehr Anpassung an den Standort und wechselnde Umweltbedingungen ermöglichen und positive Effekte auf die Pflanzengesundheit mit sich bringen. Die Zulassung von heterogenem Material sei deutlich vereinfacht, sodass nach spätestens drei Monaten die Vermarktung möglich sei. Martin Häusling versicherte, dass das EU-Parlament weiterhin Druck ausüben werde, damit die EU-Kommission die delegierten Rechtsakte zu den letzten anstehenden Saatgutreformen bis Ende 2020 umsetze.