Aktuell

16.06.2023 09:44

Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?

AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...


Kat: ABL e.V., Presse, Startseite, Themen, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, Klima, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme
16.05.2023 08:05

Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften

Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut


Kat: ABL e.V., Presse, Startseite, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
28.04.2023 20:51

Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut

Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen


Kat: ABL e.V., Presse, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
zum Archiv ->

ABL eV.

Hier geht es zur Homepage

abl-ev.de

Bauernstimme

Hier geht es zu unserem

ABL-Verlag

03.01.2013 14:57 Alter: 11 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 12/12

„Wider den gläsernen Landwirt“

Bundestagsabgeordnete kommentieren Nachbaugebühren


„Zurzeit prüft die Europäische Kommission eine Reform des EU-Sortenschutzrechts. Züchter fordern eine allgemeine Auskunftspflicht unabhängig von Anhaltspunkten zum Nachbauverhalten, um die Nachbaugebühren einfacher erheben zu können. Eine solche Regelung wäre jedoch Türöffner für Datensammlungen in großem Stile und der Anfang einer Abhängigkeitsspirale der Landwirte gegenüber den Züchtern. Der gläserne Landwirt würde insbesondere den großen Züchtungsunternehmen als Informationsquelle dienen und zur Datennutzung für den eigenen wirtschaftlichen Erfolg einladen. Jährliche Nachbaugebühren und Auskunftspflichten stellen nicht nur ureigenste Bauernprinzipien in Frage, sondern bergen das Risiko für Landwirte, sich den Züchtern offenbaren zu müssen. Es muss nach Lösungen gesucht werden, die den jeweiligen Interessen von Züchtern und Landwirten langfristig, unbürokratisch und ohne negative Begleiterscheinungen gerecht werden.“ Diesen Kommentar hat der brandenburgische CDU-Bundestagsabgeordnete und Bauer Hans-Georg von der Marwitz in einer Presseerklärung veröffentlicht. Auch Lösungsansätze bleibt er darin nicht schuldig, verweist auf die Möglichkeit die Z- Lizenzen zu erhöhen oder einen Fonds zu bilden um eine „nachhaltige Pflanzenzüchtung“ zu unterstützen. Deutliche Worte von einem Politiker, besonders von einem aus den Reihen der CDU. Aber als Bauer ist ihm die Dimension der derzeitigen politischen Bestrebungen in Brüssel vielleicht stärker bewusst als manch anderem. Unterstützung für ihr Anliegen erhielt die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) jüngst auch von Kirsten Tackmann, Bundestagsabgeordnete der Linken und Mitglied im Agrarausschuss. „Aus Sicht der Bundestagsfraktion Die Linke ist der Nachbau ein moralisches Recht der Bäuerinnen und Bauern“, schreibt sie an die IGN und verweist ebenfalls auf die Suche nach alternativen Finanzierungsmodellen. Bleibt zu Hoffen, das noch viele Kollegen der beiden Abgeordneten ähnlich in die Thematik einsteigen und entsprechend politisch handeln.

Den Saatgutmarkt entscheiden lassen

Die Reform des EU-Saatgutrechts droht die unternehmerische Vielfalt weiter einzuschränken

In Sonntagsreden wird von Politikern jeder Couleur gern die Wichtigkeit des Erhalts der Biodiversität, besonders der auf dem Acker, betont. Sie könnten jetzt konkret etwas dafür tun. Bei der Reform des EU-Saatgutrechts, das derzeit hinter verschlossenen Türen in Brüssel verhandelt wird, geht es genau darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Agrobiodiversität wieder stärken, indem sie eine Vielfalt in der landwirtschaftlichen Pflanzenzüchtung stärken. Genau das wird aber von einer starken Lobby bekämpft, maßgeblich von den mittelständischen Pflanzenzüchtungsunternehmen und ihrem europäischen Dachverband ESA (European Seed Association). Deren Antrieb ist egoistischer Marktprotektionismus. Seit die Pflanzenzüchtung vor fünf, sechs Jahrzehnten aus der Hand nebenbei selektierender Bauern und Bäuerinnen zu einem professionalsierten Gewerbe wurde, musste zwangsläufig auch der Aspekt einer Refinanzierung des Aufwandes zur Erzeugung neuen Saatgutes immer stärker ins Augenmerk rücken. So wurde das Instrument des Sortenschutzes eingeführt allerdings anfangs bewusst lockerer gestrickt, als das strengere Patentrecht. Es enthielt ein Züchter- und Landwirteprivileg, um unternehmerische Vielfalt zuzulassen. Seitdem aber arbeiten die wachsenden Unternehmen der klassischen Züchterbranche erfolgreich daran, Verschärfungen in Richtung Patentrecht im Sortenschutz bei der Politik durchzusetzen. „Je größer die Strukturen der Unternehmen, umso größer der Druck Einkommen zu generieren“, bringt es Ökozüchter Gebhard Rossmanith auf den Punkt.

Homogenitätsfalle

Mit der neuesten Reform drohen weitere Verschärfungen. So steht zu befürchten, dass die von den Erhaltungszüchtern zum Schutz alter Sorten und der genetischen Vielfalt geforderten Liberalisierungen im Saatgutverkehrsrecht, wo es um die Handelbarkeit von Saatgut geht, auf der Strecke bleiben. Initiativen wie Kokopelli, müssten weiterhin fürchten verklagt zu werden, wenn sie mit alten Sorten handeln. Auch die Züchter, die sich um neue Sorten für den ökologischen Landbau bemühen, müssen nach den letzten Hinweisen aus Brüssel fürchten, das ihre Anliegen dort nicht aufgenommen werden. Gebhard Rossmanith, von der Bingenheimer Saatgut AG, einem der größten Aktreue in Deutschland besonders im Bereich von ökologischem Gemüsesaatgut spricht von der „Homogenitätsfalle“ in der solche Unternehmen sitzen. Die inzwischen immer schärfer gewordenen Anforderungen, die die Prüfinstitutionen an die Homogenität einer neuen Sorten stellen, können von Ökosorten kaum erfüllt werden. Gemessen an den Hochleistungshybriden, von denen es immer mehr im Markt gibt, die sich unter Umständen nur in Nuancen voneinander unterscheiden, scheitern samenfeste Sorten an den immer kleiner werdenden Fenstern, die der Zwang zu Neuheit und Homogenität in der Sortenzulassung mit sich bringt. Diese Sorten versagen am System und nicht an den Ansprüchen, die die Anbauer an sie stellen würden und erreichen sie und den Markt damit gar nicht mehr. Hier könnte die neue Saatgutgesetzgebung Sonderregelungen schaffen, die Verantwortlichen wollen das aber offenbar nicht. „Für uns ist das ein Fiasko“, sagt Rossmanith. Auch der Ökoanbauverband Bioland hatte Vorschläge eingereicht: eine zweite Zulassungsschiene für samenfeste Sorten, den Erhalt des freien Nachbaus, ein liberaler Umgang mit alten Sorten. Nun kommt es darauf an, wie sich die EU-Parlamentarier verhalten, die die Kommissionsvorschläge im nächsten Frühjahr auf die Schreibtische bekommen sollen. „Wir hatten auf eine klarere Rechtslösung im Sinne der Biodiversität gehofft“, sagt Rossmanith, „damit der Markt entscheiden kann was Qualität ist, und nicht die Saatgutindustrie.“