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31.10.2012 22:14 Alter: 11 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 10/12

Wahlfreiheit eingeschränkt, Biodiversität verdrängt

Im neuen EU-Sortenrecht muss es Änderungen für die Zulassung von Vielfaltssorten geben


Der Verkauf alter Sorten bedarf laut Erhaltungssorten-Richtlinien genau wie industrielle Sorten einer amtlichen Zulassung, jedoch ohne dass eine Sortenprüfung erfolgt. So kostet die Zulassungsgebühr zwar auch nur 30 Euro – doch den Gebühren von Tausenden von Sorten stehen Einnahmen aus nur geringen Mengen Saatgut zur Verfügung, die aufwändig separat erzeugt werden. Wer Saatgut mehrerer Hundert Sorten zum Verkauf anbieten will, ist schnell über zehntausend Euro los. Im Gegensatz dazu stehen bei Sorten für den Erwerbsanbau, auch im Bioanbau, der amtlichen Sortenzulassung – hier aufgrund einer Prüfung – Einnahmen durch entsprechende Saatgutmengen gegenüber. Nur selten werden aus Vielfaltssorten Produkte für nationale Märkte. Selbst in der kaufkräftigen und vielfaltsbewussten Schweiz können der Pro Spezie Rara-Stiftung zufolge 90 Prozent aller Vielfaltssorten keine wirtschaftliche Bedeutung erreichen. Derzeit sind laut Webseite des deutschen Bundessortenamts gerade einmal acht Erhaltungssorten zugelassen, weitere zwölf sind im Verfahren, fast zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung. Praktisch alles, was es auf Saatgutmärkten und in Erhalter-Katalogen gibt, ist nicht zugelassen. Glaubt man der Saatgutindustrie, so gehört solcher Art Saatgut ausschliesslich in Genbanken und jedenfalls nicht in Gärten oder auf Äcker.

Better Regulation?

Selbst wenn die Zulassung kostenlos wäre, wie es derzeit bei Vielfalts-Obstsorten der Fall ist, bedeutet sie Arbeitszeit. Und warum überhaupt eine amtliche Zulassung? Es ist keine Prüfung mit der Zulassung verbunden, die Gebühr dient lediglich der Verwaltung. Das ist ganz sicher nicht im Sinne von „Better Regulation“ – Bürokratieabbau in der EU, Motto der Saatgutrechtsreform. Die Warnung vor Trittbrettfahrern läuft ins Leere, denn die Käufer seltener Sorten werden durch die amtliche Zulassung nicht geschützt, wenn in der Saatguttüte nicht die gewünschte Sorte wäre. Die interessierten HausgärtnerInnen beziehen Vielfaltssorten von einschlägigen Organisationen, häufig bei Veranstaltungen. Dort werden sie beraten. Wer nicht überzeugt ist, kauft nicht. Wer nicht zufrieden ist, beschwert sich oder kommt nicht wieder. Ein möglicher Schaden wäre zu gering für eine Klage von Seiten der Verbraucher. Auf eine amtliche Zulassung legen diese Saatgutnutzer keinen Wert, denn sie bietet ihnen keinen Vorteil. Klagen können derzeit Unternehmen wie Graines Baumaux gegen Kokopelli wegen eines Wettbewerbsvorteils aufgrund der fehlenden Zulassungen – wenn das Gericht in Nancy im Frühjahr sein Urteil spricht, könnte Kokopelli zu vielen Tausend Euro Strafe verurteilt werden. Auch ordnungsrechtliche Verfahren wie das gegen die lettische Farm Neslinko in 2012 sind derzeit überall in der EU möglich.

Schutz durch Nutzung

Das große Geld wird mit Vielfaltssorten nicht gemacht, aber die Vielfalt wird erhalten. Erhalter arbeiten oft im Hobbybereich und im Übergang vom Hobby zum Kleingewerbe. Sie entwickeln ihre Kenntnisse und Fähigkeiten mit ihrer Erhaltungspraxis und lernen voneinander. Ihre Arbeit ist mit Kosten verbunden, und Verbraucher sind bereit, für das Saatgut zu zahlen. Warum sollte eine Gesetzgebung dies unterbinden? Manchmal fördern dieselben Behörden, die die aufwändige Zulassungspflicht befürworten, Projekte zur Vermarktung von Biodiversität: Schutz durch Nutzung! Warum dann die Nutzung unnötig behindern? Die Auffassung der deutschen Behörden, dass nur das unentgeltliche Abgeben des Saatgutes außerhalb eines Gewerbes nicht dem Saatgutrecht unterliegt, darf daher keinesfalls zum neuen EU-Saatgutrecht werden. Überall in Europa finden lokale Saatgutbörsen, Veranstaltungen und Aktionen statt. Auf europäischer Ebene treffen sich regelmäßig „Let’s Liberate Diversity“ sowie die Saatgutkampagne zum Austausch von Saatgut und Ideen und zu Aktionen vor allem zur anstehenden EU-Saatgutrechtsreform. Sie fordern die Aufhebung der Zulassungspflicht. Wohlgemerkt, die Zulassung soll nicht abgeschafft, sondern freiwillig sein. Angepasste Zulassungsbedingungen braucht die sich derzeit rasch entwickelnde Biozüchtung. Zum Beispiel sollten Sorten, die sich im Bioanbau bewähren würden, nicht aufgrund konventioneller Kriterien amtlicher Prüfungen von der Vermarktung fern gehalten werden dürfen. Die von der Züchtungsindustrie geforderte Privatisierung der Prüfungen lehnen Biozüchter ab, denn sie wollen weder auf die Züchtungsindustrie noch auf das in Frankreich angesiedelte EU-Sortenamt angewiesen sein; eigene Prüflabore können sie sich nicht leisten.

Transparenz gefordert

Biozüchter und Erhalter fordern Transparenz bei den Züchtungsmethoden – Landwirte und Verbraucher müssen wissen, ob die Züchtung biotechnologisch in der Zelle oder an den Pflanzen auf dem Feld erfolgte – das darf ebenso wenig Geschäftsgeheimnis sein wie die Frage, ob das Saatgut patentierte Bestandteile enthält. Die molekulare Identifizierung von Sorten lehnen Biozüchter und Erhalter ab; sie würde wegen der erleichterten Verfolgung das Geschäftsmodell des patentierten Saatguts für die Agroindustrie noch attraktiver machen. Dass die industriellen Sorten sich im Anbau kaum noch unterscheiden lassen, ist ein selbst geschaffenes Problem der Agroindustrie. Susanne Gura, Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e.V.