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Aktuell
16.06.2023 09:44
Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?
AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...
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16.05.2023 08:05
Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften
Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut
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28.04.2023 20:51
Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut
Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen
Kat: ABL e.V., Presse, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
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29.06.2012 19:42 Alter: 12 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 6/12
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 6/12
Es geht auch anders
Wie Pflanzenzüchtung auch bezahlt werden kann
Im Konflikt um die Erhebung der Nachbaugebühren geht es auch um die Art und Weise, wie die Pflanzenzüchter bzw. ihre Interessensvertretung, die Saatguttreuhand-Verwaltungs GmbH (STV) ihr Verlangen nach Nachbaugebühren auf der gesetzgeberischen Ebene durchgesetzt und wie sie nun versuchen, den Anspruch daraus praktisch durchzusetzen. Bäuerinnen und Bauern wurden und werden kaum in Entscheidungsprozesse einbezogen und im Widersetzensfall vors Gericht befördert. Daran ändern auch neuerdings hübscher gestaltete Fragebögen und eine mit freundlich lächelnden Figuren ausgestattete neue Homepage nichts. Dass es auch anders geht zeigen Beispiele aus der ökologischen Pflanzenzüchtung. Besonders engagiert haben sich immer schon biologisch-dynamische Pflanzenzüchter, so dass sie auch als erste die Finanzierung der Züchtungsarbeit praktisch umsetzen mussten. Und das in einem Bereich, in dem Nachbau eine wesentlich größere und durchaus gewünschte Rolle spielt als in der konventionellen Landwirtschaft. Der Verein Kultursaat e. V. bündelt die Interessen verschiedener biologisch –dynamischer Pflanzenzüchter besonders im Gemüsebereich. Über den Verein wird die Erhaltung der Sorten gewährleistet, er vertreibt sie aber nicht. Das tun die Züchter selbst, bewusst wird aber darauf verzichtet beim Bundessortenamt den Sortenschutz zu beantragen. Stattdessen schließt Kultursaat einen Vertrag mit den jeweiligen Nutzern der Sorten. „Beide Parteien sollen Sorten als Kulturgut verstehen, als Eigentum der Allgemeinheit“, sagt Kultursaatgeschäftsführer Michael Fleck.