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01.11.2011 10:08 Alter: 12 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 10/11

STV erhöht den Druck

Die Aufbereiter von Saatgut sollen Informationen preisgeben


„Die Pflanzenzüchter pochen gerne auf mehr Rechte als sie eigentlich haben“, sagt Jens Beismann, Anwalt der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und nachbaugesetze (IGN). Das werde wieder einmal deutlich wenn man sich das neueste Infomaterial anschaut, das derzeit von der STV unter Bauern und Aufbereiter gebracht wird. Besonders die Aufbereiter von Saatgut sind  im Visier der Saatguttreuhand Verwaltungs GmbH (STV). Offenbar ist der Druck, der auf die Aufbereiter ausgeübt wird erheblich, dabei ist die Rechtslage klar: „Aufbereiter müssen nicht die Sortennamen aufnehmen und sie müssen auch keine Rückstellrproben ziehen“, betont Beismann. Genau das versucht aber der Infoflyer zu suggerieren. Es geht offenbar um Verunsicherung dabei ist der Urteilstext im EuGH-Urteil eindeutig: „Die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 verpflichtet die Aufbereiter jedoch nicht dazu, sich über die Sorte zu informieren, zu der das Saatgut gehört, das sie aufbereiten. Hinsichtlich der Landwirte, bezüglich deren der Sortenschutzinhaber nicht über Anhaltspunkte verfügt, dass der Aufbereiter die betreffende Sorte für sie aufbereitet hat oder aufzubereiten beabsichtigt, besteht die Verpflichtung des Aufbereiters, dem Sortenschutzinhaber die relevanten Informationen zu übermitteln, deshalb nur in den Fällen, in denen die Sorte dem Aufbereiter angegeben wurde oder auf andere Weise bekannt war, wie sich aus Art. 9 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1768/95 ergibt.“ Beismann mutmaßt, so wolle man eben nach und nach die Aufbereiter weich kochen um dann schließlich doch die Daten beisammen zu haben. Von Rückstellproben die genommen werden müssten hat jedenfalls noch kein Gericht gesprochen. Genauso wenig wie es eine Verpflichtung der Aufbereiter gibt Angaben zum Verkauf von Z-Saatgut zu machen, was auch schon von der STV von Aufbereitern gefordert wurde.  

Pistole auf der Brust

Beismann geht es nicht nur die Nachbausituation und die Rolle der Aufbereiter. Er sieht sie auch vor dem Hintergrund der geplanten Auditierungsvorhaben für Aufbereiter von Z-Saatgut (QSS). Nur auf den Ersten Blick hat beides nicht viel miteinander zu tun, aber schaut man genauer hin, sieht man die Strategie der Pflanzenzüchter, die Struktur der Saatgutaufbereitung nachhaltig zu verändern. Es stehe zu befürchten, so Beismann, dass durch die Zwangsaudititierung viele kleinere oder mittlere Aufbereiter dem geforderten Standard nicht gerecht werden könnten und zukünftig keine Aufträge mehr im Bereich von Z-Saatgut erhalten würden. Möglicherweise könnten diese Betriebe jedoch weiter ein Auskommen durch die Aufbereitung von Nachbausaatgut haben es könne mittelbar aber auch ein Aus für die Nachbausaatgutaufbereitung bedeuten. Man müsse davon ausgehen dass zahlreiche kleinere Aufbereiter die Segel streichen müssten, da ihr Auftragsvolumen nicht mehr auskömmlich sei. Die Züchter gehen jedenfalls nicht zimperlich mit ihren zum Teil sehr langjährigen Vermehrungskunden um, wenn diese sich zögerlich in Sachen QSS-Zertifizierung verhalten. „Wir bekamen die Pistole auf die Brust gesetzt“, sagt ein bäuerlicher Vermehrer und Aufbereiter, der dem Ganzen skeptisch gegenübersteht. Unter dem Druck sich zertifizieren zu lassen oder keine Vermehrungsaufträge mehr von den Züchtern zu bekommen, gab er nach und ärgert sich still. Den Züchtern wäre vielleicht sogar lieber gewesen, er hätte auf gegeben, das hätte die Struktur wieder ein Stück weit bereinigt.