Aktuell

16.06.2023 09:44

Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?

AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...


Kat: ABL e.V., Presse, Startseite, Themen, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, Klima, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme
16.05.2023 08:05

Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften

Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut


Kat: ABL e.V., Presse, Startseite, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
28.04.2023 20:51

Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut

Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen


Kat: ABL e.V., Presse, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
zum Archiv ->

ABL eV.

Hier geht es zur Homepage

abl-ev.de

Bauernstimme

Hier geht es zu unserem

ABL-Verlag

17.08.2017 17:10 Alter: 7 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 6/17

BGH-Urteil bislang ohne Begründung schwer zu bewerten

Noch ist nicht klar, welche neue Situation sich in Sachen Nachbau ergibt


Dass die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, macht es nicht einfacher mit der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Zusammenhang mit den Nachbaugebühren umzugehen. Klar ist bislang nur, dass der BGH den Fall eines Aufbereiters offensichtlich anders bewertet als das Oberlandesgericht in Karlsruhe. Die dortigen Richter hatten (auch wieder im Gegensatz zum vorinstanzlichen Landgericht) geurteilt, dass Informationen, die über die Saatgutaufzeichnungsverordnung durch Aufbereiter von Bauern und Bäuerinnen, die bei ihnen ihre Ernte aufbereiten lassen, erhoben wurden, nicht von den Pflanzenzüchtern bzw. der Saatguttreuhandverwaltungs GmbH (STV) eingefordert werden dürfen. Das OLG sah eine Kollision mit dem Wettbwerbsrecht, weil, so die Begründung, eine staatliche Verordnung zu Überprüfungszwecken durch Behörden nicht von einer privatwirtschaftlichen Vereinigung zum Erlangen von Informationen, die ihnen wirtschaftliche Vorteile verschaffen genutzt werden dürfe. Es wird also interessant sein zu sehen, wie der BGH mit dieser Frage umgegangen ist, die einerseits eine sehr zentrale für das weitere Vorgehen von Bauern und Bäuerinnen aber auch von Aufbereiten im Zusammenhang mit den Nachbaugebühren sein wird. Gleichzeitig ist die Entscheidung widersrpüchlich gegenüber der geltenden EUGH-Rechtssprechung, die besagt, das Aufbereiter keine Sortennamen von ihrer bäuerlichen Kundschaft erfragen müssen, um diese dann weiter zu geben. Bislang wirft die BGH-Entscheidung also mehr Fragen auf, als das sie beantwortet, die Urteilsbegründung bringt hoffentlich bald mehr Erkenntnisse.