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25.10.2016 09:40 Alter: 7 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauerstimme 10/16

Nachbaugebühren auch am Kap der guten Hoffnung?

Afrikanische Staaten werden zu verschärften Sortenschutzbestimmungen gedrängt


Zur Umsetzung des 2015 unterzeichneten Arusha-Protokolls über Sortenschutz – benannt nach seinem Unterzeichnungsort, der tansanischen Stadt Arusha – trafen sich nun in diesem Juni in Harare, Simbabwe, erneut die Staatsvertreter der afrikanischen Organisation für geistiges Eigentumsrecht ARIPO, die mit dem neuen Protokoll nun auch für den Sortenschutz zuständig ist. Es wurden Entwürfe der Umsetzungsverordnung verhandelt, die für die Bauern in den betroffenen Mitgliedsstaaten einschneidende Konsequenzen haben könnten. Es geht um die erstmalige Einführung von Sortenschutz nach dem UPOV-91-Muster. Lediglich Südafrika, Kenia und Tansania sind bereits Mitglieder des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV). Das Arusha-Protokoll kam in die internationale Kritik, weil 13 der 19 ARIPO-Mitgliedsstaaten zu den ärmsten Entwicklungsländern zählen, die als WTO-Mitglieder mindestens bis 2026 gar keine geistigen Eigentumsrechte etablieren müssen, und weil bäuerliche Rechte im Arusha-Protokoll über Sortenschutz völlig missachtet werden. Das Abkommen wurde weitgehend geheim und ohne das Beisein von Vertretern aus der Zivilgesellschaft abgeschlossen. Auch das wurde von der Afrikanischen Vereinigung für Ernährungssouveränität (AFSA) stark kritisiert.

Lobbyarbeit

Immerhin wurden bei der Verhandlung des Protokolls Vorschläge für die Einrichtung von nationalen Spielräumen eingefügt. Damit könnten die Mitgliedsstaaten erstens die Erteilung einzelner Sortenschutzrechte, die das ARIPO-Sekretariat in Simbabwe vornehmen wird, ablehnen. Zweitens können sie Rechteinhaber, üblicherweise ausländische Konzerne, dazu zwingen, gegen eine angemessene Gebühr auch ohne Autorisierung Lizenzen zu vergeben, wenn es im öffentlichen Interesse ist. Solche Bestimmungen gibt es in den USA, in Indien, in Sambia und anderen Ländern. Sie sollen beispielsweise bei wettbewerbswidrigen Praktiken oder wenn Sorten mangels wirtschaftlichen Interesses nicht angeboten werden oder auch bei zu hohen Saatgutpreisen eingesetzt werden. Der Entwurf für die Umsetzungsverordnung des Arusha-Protokolls für Sortenschutz will nun allerdings die beiden Neuerungen wieder aushebeln. Den Saatgutkonzernen haben offensichtlich die Zugeständnisse an die Bauern und Bäuerinnen nicht gefallen. Sie machen ihren Einfluss über verschiedene für Sortenschutz zuständige Behörden und Zusammenschlüsse aus Industrieländern geltend.

Europäische Regeln

Der Entwurf zur Umsetzung des Arusha-Protokolls ist fast wortwörtlich von der entsprechenden EU-Richtlinie 1768/95 „über die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz“ übernommen worden. Die AFSA hält diese Richtlinie für ungeeignet für Entwicklungsländer wie diese, in denen die Landwirtschaft überwiegend von Kleinbäuerinnen und -bauern auf der Basis von Saatgut aus eigener Ernte und Tausch in Verbindung mit lokalen Märkten betrieben wird. Sortenschutz ist den meisten dieser Länder völlig fremd. Drakonische Regeln sind gegen die Verwendung von Nachbau-Saatgut auf eigenem Land geplant; hier werden Gebühren fällig. Selbst in der EU sind Kleinbauern bei bestimmten Anbaufrüchten davon ausgenommen. In der Umsetzung des Arusha-Protokolls ist eine solche Ausnahme jedoch nicht vorgesehen. Hinzu kommt, dass die Beweislast auf die Bauern abgewälzt wird.

Nachbesserungen nötig

Die AFSA lehnt das Arusha-Protokoll ab, weil es letztlich nicht nur die Importe von Konzern-Saatgut fördern und zu weniger öffentlicher Züchtung führen, sondern auch die traditionelle Saatgutversorgung unter Druck setzen würde. Genau das bestreiten die UPOV-Befürworter. Sie argumentieren, dass UPOV nur moderne Sorten beträfe und Kleinbauern mit ihren traditionellen Sorten davon nicht berührt würden. Der Entwurf zur Umsetzung des Arusha-Protokolles soll bis Ende des Jahres verabschiedet werden. Die Zivilgesellschaft hofft, dass er noch in wesentlichen Teilen nachgebessert wird.