Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Erkundigungspflicht des Landhandels bei der Annahme der Getreideernte hinsichtlich einer sortenschutzrechtlichen Unbedenklichkeit schlägt hohe Wellen. Es rumort nicht nur unter Bauern und Bäuerinnen, sondern auch unter den Landhändlern, genossenschaftlich wie privatwirtschaftlich. Ihre Dachverbandsorganisationen haben Mustererklärungen vorgelegt, in denen von den Bauern und Bäuerinnen nicht nur verlangt wird, dass sie mit ihrer Unterschrift bestätigen sollen, dass sie keine sortenschutzrechtlichen Verletzungen begangen haben, sondern ihnen auch unter…