Aktuell

16.06.2023 09:44

Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?

AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...


Kat: ABL e.V., Presse, Startseite, Themen, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, Klima, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme
16.05.2023 08:05

Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften

Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut


Kat: ABL e.V., Presse, Startseite, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
28.04.2023 20:51

Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut

Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen


Kat: ABL e.V., Presse, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
zum Archiv ->

ABL eV.

Hier geht es zur Homepage

abl-ev.de

Bauernstimme

Hier geht es zu unserem

ABL-Verlag

12.03.2007 09:37 Alter: 17 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme

IGN-Positionen an Seehofer

Neuregelung der Nachbaugebühren steht endlich an.


Wir kämpfen für das Landwirteprivileg, wir kämpfen gegen Ausforschung und Gebührenabzockerei. Uns ist klar, dass wir damit noch nicht die Frage beantworten, wie eine vernünftige Saatgutforschung finanziert wird, die die Anforderungen der Bauern berücksichtigt“, so formulierte es Georg Janßen für die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) nachdem man den Beschluss gefasst hatte, Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer zu kontaktieren. Zwar bekommt der Minister aus Bayern von der IGN kein fertiges Konzept auf den Tisch, wie aus ihrer Sicht eine Neuregelung in Sachen Nachbaugebühren aussehen könnte. Wohl aber legte die Gemeinschaft aus Bauern und ihren Anwälten ihm ein Papier vor, aus dem klar hervorgeht, in welchen Bereichen der Auseinandersetzung durch höchstrichterliche Entscheidungen auf Bundes- oder Eu-Ebene deutliche Worte dazu gesprochen wurden, was geht und was nicht. So ist ein allgemeines Recht auf Ausforschung, dass die Pflanzenzüchter bzw. deren Vollzugsorganisation, die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) immer noch gerne für sich in Anspruch nimmt, längst abgelehnt. Nur wenn sie den Bäuerinnen und Bauern genau definierte – auch das ist mittlerweile durch mehrere Urteile detailliert festgelegt – Anhaltspunkte zum Nachbau nennen kann, ist die STV berechtigt Auskunft einzufordern. Ähnlich eingeschränkt haben die Richter die Ansprüche der Züchter an die Aufbereiter von Nachbausaatgut. Auch zur Höhe der eigentlichen Nachbaugebühren haben BGH und EuGH geurteilt und den im Gesetz benutzten Begriff einer „angemessenen Entschädigung“ mit Leben gefüllt. Dabei wurde klar, dass die von den Züchtern geforderten 80% der Z-Lizenzgebühren von den Richtern als völlig überhöht eingeschätzt werden. All dass spricht nun aus Sicht der IGN dafür innerhalb des vorhandenen Rechtsrahmens nach neuen Möglichkeiten zu suchen, wie alle Beteiligten zu ihrem Recht kommen. Letztlich hatten nichts anderes verschiedene Richter wiederholt den Züchtern nahegelegt, wenn diese in Verhandlungen beklagten, ihre Ansprüchen kaum noch durchsetzen zu können. Das so ein neues Konzept nicht mal eben aus der Tasche zu zaubern ist, bestreitet niemand, weder die IGN noch die auch daran sitzenden Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Jörg Wendisch, Abteilungsleiter im Ministerium, fasst die Schwierigkeiten so zusammen: „Wir haben die Vorgabe ein Verfahren mit einer schlanken Verwaltung ohne eine zusätzliche Belastung der Betroffenen zu entwickeln, das ist nicht ganz einfach. Es gibt noch kein zufriedenstellendes neues Konzept.“ Auch der Minister selbst hatte auf eine Anfrage eines bayerischen Bauernverbandspräsidenten zunächst nur seinen Willen zur Veränderung betont, er wolle prüfen, ließ er laut Bayerischem Wochenblatt mitteilen, „ob eine Erhebung des Nachbauentgeltes beim Kauf von zertifiziertem Saatgut hierfür ein geeigneter Ansatz sein könnte.“ Auch innerhalb der IGN wird diese Möglichkeit diskutiert, allerdings wird natürlich unter Bäuerinnen und Bauern dann immer sofort gesehen, dass falls sich durch den Aufschlag der Z-Saatgutpreis erhöht, der Nachbau als günstige Alternative wieder zunehmen wird. Zumal das Preis-Leistungsverhältnis von Z-Saatgut – auch bezüglich der Saatgutqualität - schon heute, von vielen Anbauern als unzureichend empfunden wird. Ein erneut sinkender Absatz von Z-Saatgut ist aber nun gerade dass, was die Züchter am wenigsten wollen. Ihre Strategie, durch die Verteuerung des Nachbaus über die Gebühren, ihr Produkt Z-Saatgut attraktiver zu machen hat allerdings bislang auch deshalb versagt, weil der etwas totalitäre Ansatz stimmungsmäßig nicht gut rüberkommt. Wie man es besser macht, zeigen zunehmend alternative – meist biologisch-dynamisch arbeitende - Pflanzenzüchter, die sich die Sortenentwicklung speziell für den Ökolandbau auf die Fahnen geschrieben haben und – marketingmäßig gesprochen – über attraktive, kundenorientierte Produkte eine positive Bindung zu ihren Handelspartner hinkriegen. Und da sie auch noch Verarbeiter und zum Teil sogar Endkunden, sprich also Müller, Bäcker und den Brötchenkäufer von nebenan wissen lassen, was sie tun und daran finanziell beteiligen, liegt der z. B. Sortenentwicklungsbeitrag genannte Nachbauobolus von 1 Euro pro Dezitonne abgeliefertem Konsumgetreide nicht nur auf den Schultern der Bäuerinnen und Bauern und sorgt auch nicht für Unmut. Saatgut ist letztlich eben doch mehr als ein reines Produktionsmittel, in Zeiten der Gentechnik ist es auch ein Politikum, immer schon war es aber auch eine gesellschaftlich relevante Lebensgrundlage. Das hat aber offenbar bislang nur ein ganz kleiner Teil derer, die am Saatgut hauptsächlich ihr Geld verdienen, begriffen.

Radikaler Schnitt

Die Pflanzenzüchter möchten das Landwirteprivileg wie auch das Züchterprivileg lieber heute als morgen abschaffen. Zu dieser Erkenntnis kommt die internationale Organisation GRAIN, die sich den Schutz der Biodiversität auf die Fahnen geschrieben hat, in einer neuen Studie. Die Bestrebungen der internationalen Züchterlobby laufen bereits seit Jahren nur in eine Richtung: die Angleichung der Schutzrechte im Bereich der Pflanzenzüchtungen an das ganz „normale“ Patentrecht, das Erfindungen schützt. Der entscheidende Unterschied zwischen den Schutzrechten ist bislang das Landwirteprivileg, welches Bäuerinnen und Bauern ermöglicht Nachbau zu betreiben, und welches durch die letzte Schutzrechtsreform 1991 durch die Einführung der Nachbaugebühren bereits eingeschränkt wurde. Hinzu kommt das Züchterprivileg, welches Pflanzenzüchtern erlaubt, mit den Sorten der Kollegen bzw. der Konkurrenz züchterisch weiterzuarbeiten. Laut dem GRAIN-Bericht mehren sich in den vergangen Jahren auch öffentlich die Stimmen gerade innerhalb der großen Pflanzenzüchterkonzerne, wie auch in den Reihen ihrer Dachverbände und Lobbyorganisationen, die eine neuerliche, noch radikalere Reform der Schutzrechte fordern, so das es nur eine Frage der Zeit sei, bis das Recht auf Nachbau entgültig abgeschafft werde. Gleichzeitig betont GRAIN die katastrophalen Auswirkungen, die das für die Biodiverstität in der Welt hätte – gar nicht zu reden von den Auswirkungen auf bäuerliche Existenzen.