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Aktuell
16.06.2023 09:44
Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?
AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...
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16.05.2023 08:05
Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften
Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut
Kat: ABL e.V., Presse, Startseite, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
28.04.2023 20:51
Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut
Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen
Kat: ABL e.V., Presse, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
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30.03.2016 08:42 Alter: 8 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 3/16
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 3/16
Locken und Drohen
Die STV versucht erneut mit mehr Druck an Informationen zu kommen
Ein zweifelhaftes Angebot flatterte vielen Bauern und Bäuerinnen in den letzten Tagen in die Briefkästen. Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bietet bei einer rückwirkenden Selbstauskunft in Sachen Nachbau für die vergangenen vier Wirtschaftsjahre an, keine Schadensersatzsforderungen zu erheben. Diese stünden ihnen eigentlich gemäß des im vergangenen Sommer gefällten Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu, so die Argumentation der Pflanzenzüchter und der STV. Der EuGH hatte geurteilt, dass Nachbaugebühren innerhalb der Frist eines Wirtschaftsjahres an die Sortenschutzinhaber zu zahlen seien. Gebe es diese Frist nicht, so die Begründung der Richter, laufe das „dem in der Verordnung genannten Ziel eines vernünftigen Ausgleichs der wechselseitigen legitimen Interessen der Landwirte und der betreffenden Sortenschutzinhaber zuwider.“ Darüber, wie ein fairer Interessenausgleich zwischen Sortenschutzinhabern und Bauern und Bäuerinnen zu gewährleisten ist, während intensive Lobbyarbeit der Konzerne seit Jahrzehnte dafür sorgt, dass sich die Interessenlagen zu Ungunsten der Bauern und Bäuerinnen verschieben, kann man sicherlich streiten. In einer Studie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) kommen die Autoren zu der Aussage: „UPOV-Sortenschutzgsetze fördern nicht die Umsetzung der Rechte von Bäuerinnen und Bauern, sondern schränken sie in verschiedener Hinsicht ein und ermöglichen nur eng gefasste Ausnahmen. Wenn ein Staat UPOV beitritt, wir darum der politische Gestaltungsspielraum für die Berücksichtigung der Rechte von Bäuerinnen und Bauern in der nationalen Sortenschutzgesetzgebung erheblich eingeschränkt.“ Deutschland ist dem internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) und seinem Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen 1968 beigetreten, daraus resultieren die nationalen und auch die europäischen Sortenschutzgesesetze. Die Studie trifft ihre Aussagen im Hinblick auf Länder des Südens die im Focus des Auftraggebers liegen. Mitteleuropäische Bauern und Bäuerinnen gehören offenbar nicht zu Zielgruppe der Leserschaft dieser Studie.