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03.09.2007 09:41 Alter: 17 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme

BGH pfeift Pflanzenzüchter zurück

Urteil ist noch ein Grund weniger die Rahmenregelung von DBV und BDP zu unterschreiben


Mitten ins Sommerloch hinein veröffentlichte der Bundesgerichtshof nun die Begründungen der Urteile zu den Ende Juni entschiedenen Nachbaugebühren-Verfahren. Bei der Urteilsverkündung war lediglich deutlich geworden, dass der BGH die Klagen der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) abweist und damit Nachbaugebührenforderungen von 80 % der Z-Lizenz als überhöht ablehnt – ein großer Erfolg für die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN). Warum und wie die höchsten Richter zu diesem Urteil kommen, wird nun in den Begründungen deutlich. Ein entscheidender Satz darin ist folgender: „Die Klägerin muss sich an der Vereinbarung auf Grund von deren Leitlinienfunktion auch gegenüber Dritten, die nicht auf deren Grundlage einen Vertrag abgeschlossen haben, insgesamt festhalten lassen“, schreiben die Karlsruher Richter. Damit meinen sie, dass auch für denjenigen die Vereinbarungen aus Kooperationsabkommen oder Rahmenregelung zur Anwendung kommt, der diese gar nicht unterschrieben hat. Der Bauernverband bejubelt das dementsprechend als Erfolg für die eignen Verhandlungen, übersieht aber dabei zweierlei. Erstens unterschreibt man mit der Einwilligung zum Kooperationsabkommen bzw. zur Rahmenregelung nicht nur ein System zur Rabattierung bzw. zur Erhebung von Gebühren sondern räumt der STV eben auch umfangreiche Rechte in Bezug auf Datenerhebung und Hofkontrollen ein. Zweitens hat sich und den Bäuerinnen und Bauern der Bauernverband mit der Aushandelung der Rabattsätze auch die maximale von den Züchtern eingeforderte Gebührenhöhe von 80 % im Falle des Nichtunterschreibens eingehandelt – eine Gebührenhöhe, die EuGH wie auch jetzt der BGH als überhöht zurückgewiesen haben. Der DBV sieht sich mit dem Urteil „die Vorteilhaftigkeit der Rahmenregelung bestätigt“, kann aber doch wohl nun niemandem mehr ernsthaft empfehlen, sie zu unterschreiben. Schließlich muss man nun doch ohne die damit mitunterschriebenen Nachteile der STV-Überwachung per Gerichtsbeschluss genauso gestellt sein. Ehrlicher als der Bauernverband reagierte der Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter BDP auf das Karlsruher Urteil. Geschäftsführer Ferdinand Schmitz beklagte, dass „die Gerichte dem Geiste des Abkommens in keinster Weise Rechnung getragen haben.“ Damit räumt er letztlich indirekt ein, dass EuGH und BGH mit ihren Urteilen den Pflanzenzüchtern - und dem Bauernverband als Gehilfen – attestieren, über Jahre zu hohe Nachbaugebühren von den Bäuerinnen und Bauern kassiert zu haben. Mindestens moralisch begründet, in vielen Fällen auch wahrscheinlich rechtlich gesichert, können Rückforderungsansprüche erhoben werden. Die Gerichte bescheinigen den Pflanzenzüchtern zu weit gegangen zu sein und pfeifen sie zurück, gleichzeitig sind die Züchter längst dabei zu versuchen, das nationale Gesetz wieder so hinzubiegen, dass es ihnen ermöglicht wieder weiter zu gehen. Sie sollten das Signal, das der BGH auch noch gegeben hat – nämlich den Hinweis, dass EU- wie auch national geschützte Sorten gleich behandelt werden müssen – wahrnehmen. Nationales und EU-Nachbaurecht dürfen nicht unterschiedlich sein, damit befriedet man die Situation nicht. Das sollte diesmal auch der Bauernverband, der doch sonst immer gegen Benachteiligungen deutscher Bäuerinnen und Bauern gegenüber ihren europäischen Kollegen ist, beherzigen.

Nicht ohne die Bäuerinnen und Bauern!

IG Nachbau macht ihre Positionen in der Politik deutlich Einmal mehr bestärkt durch die jüngste Entscheidung des BGH und vor dem Hintergrund einer angedachten nationalen Gesetzesänderung hat die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) großes Interesse daran, mit allen politischen Entscheidungsträgern ins Gespräch zu kommen. Die Positionen der Bäuerinnen und Bauern müssen gehört und beachtet werden. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer, hat bereits versprochen, „genau hinzusehen“ wenn es um eventuelle Produkte seines Ministeriums geht. Nun haben sich auch die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der Regierungsparteien schriftlich geäußert. Wolfgang Zöller, CDU schreibt: „Ich kann Ihnen versichern, dass die CDU/CDU-Bundestagsfraktion, und mit mir als zuständigem Fraktionsvize auch die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darauf achten wird, dass die Interessen der Landwirte bei der Neuregelung berücksichtigt werden. Eine einseitige Regelung zugunsten der Züchter wird es mit uns nicht geben!“ und Ulrich Kelber von der SPD formuliert: „Die bisher bekannt gewordenen Überlegungen lassen noch keine Beurteilung darüber zu, ob die Änderung überhaupt notwendig ist, ob die Ziele, die damit erreicht werden sollen, vor dem Hintergrund europarechtlicher Regelungen auch erreicht werden können und ob dies im Interesse der Beteiligten sein kann.“ Kelber hat offenbar die Problematik im Blick, die sich bei einem nationalen Alleingang in Sachen Nachbaugesetzgebung ergibt. Auf diese werden Vertreterinnen und Vertreter der IGN auch hinweisen, wenn sie demnächst die grüne Vorsitzende des Bundestagsagrarausschusses Ulrike Höfken zum Gespräch treffen.