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Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?

AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...


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16.05.2023 08:05

Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften

Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut


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28.04.2023 20:51

Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut

Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen


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23.07.2007 09:40 Alter: 17 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme

Rolf Wilhelms

† 7.Juni 07 - Ein Nachruf


Die Nachricht von Rolfs Tod erreicht mich während einer G-8-Blockade vor dem 12 Millionen-Zaun in Heiligendamm. Rolf wäre bestimmt auch gerne hier gewesen. Für Aktivitäten, die mehr Gerechtigkeit politisch in den Mittelpunkt stellen, war er zu haben. Jedes Jahr im November, wenn in seiner Heimat im Wendland die Atomtransporte anstehen, war er als Patentanwalt nur begrenzt ansprechbar. Dann war er einige Tage und Nächte zusammen mit Mitgliedern der Bäuerlichen Notgemeinschaft Lüchow-Dannenberg unterwegs, um seinem Protest Ausdruck zu geben. Unvergessen bleibt für mich die Szene, wie Rolf 2004 bei einer erfolgreichen Treckerblockade trotz Verbot hinter das Absperrband der Polizei kletterte und erstmal die Blockierer herzlich beglückwünschte. Rolf hat sich als Anwalt in der Kampagne „Kein Patent auf Leben“ konsequent und erfolgreich gegen die Patentierung von Pflanzen und Tieren engagiert. Auch in Gentechnikfragen stellte er sich immer in den Dienst der gentechnikkritischen Bewegung . Die Zusammenarbeit mit ihm persönlich forderte manchmal unsere Geduld heraus, weil er kaum zufrieden zu stellen war, mit großer Leidenschaft an juristische und politische Fragen heranging und auch immer bereit war, die eigenen Positionen zu hinterfragen. Im Januar 1999 haben Adi Lambke und ich ihn neben dem Rechtsanwalt Dr. Matthias Miersch aus Hannover als Patentanwalt für die Nachbau-Rechtsstreitigkeiten engagiert. Beide Anwälte trieben sich unermüdlich in die Gedanken, beide wurden zu einem starken Team für die bäuerliche Sache. Unzählige Gerichtsverfahren wurden gemeinsam vorbereitet und durchgefochten. Anfängliche Niederlagen führten nicht zur Resignation sondern eher zu mehr Ansporn. Formulierungen in Schriftsätzen waren umkämpft und es wurde hart in der Sache diskutiert. Rolf hat immer den gesamten Kontext im Blick gehabt. Was passiert, wenn Leben mit Rechten versehen wird, wenn Pflanzen nicht mehr frei für die Nahrungsmittelerzeugung nutzbar sind und nur noch wenige Großkonzerne über die Verwendung bestimmen? Oft schien Rolf bei den Vorbereitungen und bei den Gerichtsverhandlungen selbst in sich gekehrt, um dann mit einer genauen Analyse oder einem idealen Einwurf zusammen mit Matthias Miersch die Richter ins Nachdenken zu bringen und die Saatgut-Treuhandanwälte in die ein oder andere Verzweifelung zu stürzen. Den beiden Anwälten und der Interessengemeinschaft haben es die Bauern in Deutschland zu verdanken, dass ein Stück weit Rechtssicherheit in die Nachbauregelung gekommen ist und die systematische Ausforschung der Anbaudaten und der automatische Nachbaugebühreneinzug unterbunden wurde. Schon gezeichnet von seiner schweren Krebserkrankung brachte Rolf noch vom Krankenbett seine Vorschläge und Gedanken in die Nachbauauseinandersetzung ein. Seine Lebensgefährtin Georgia hat ihn bis zuletzt immer stark unterstützt und gepflegt und ihr gilt unserer besonderer Dank und unser Mitgefühl. Als Freund, als geistreicher und scharfsinniger Mensch und als unermüdlichen Mitstreiter bleibt Rolf in unserer Erinnerung. Bei unserem letzten Zusammentreffen forderte er das Versprechen ein, weiter für unsere Sache zu kämpfen. Versprochen, Rolf. Georg Janßen
Für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und für die IG Nachbau

20.000 Verweigerer

„Das Ziel muss ein faires und von der gesamten Branche akzeptiertes Erhebungssystem sein“, schreibt der Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter (BDP) in seinem neuesten Geschäftsbericht zum Thema: Zukunft der Nachbaugebühren. Ein paar Zeilen weiter im Text wird dann darauf verwiesen, dass man mit dem neu entwickelten Flaschenhalsmodell, bei dem die Aufbereiter Informationen und Gebühren an die Züchter abführen sollen, doch eigentlich so ein ideales System gefunden hat. Einvernehmen wird suggeriert durch Sätze wie: Das gemeinsam (mit dem Bundesministerium Anm. d. Red.) entwickelte Modell einer Flaschenhalslösung zur Erhebung von Nachbaugebühren wird von anderen Wirtschaftskreisen unterstützt, so dass sich auch für die Politik ein gangbarer Weg aufzeigt.“ Was hier nach breiter Zustimmung klingt, wurde, wie schon die erste Nachbaugebührenregelung, lediglich von Verbandsvertretern diskutiert. Die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) als die Vertretung der bäuerlichen Basis steht der Lösung skeptisch gegenüber. Für sie ist es nichts anderes ist als alter Wein in neuen Schläuchen. Nur das nun Geld und Informationen an den Bäuerinnen und Bauern vorbei über die Aufbereiter geschleust werden sollen. Der BDP-Geschäftsbericht nennt das: „eine zusätzliche Dienstleistung für den Landwirt, die die Nachbauaufbereiter zu leisten bereit sind.“ Außer klangvoller Worte finden sich im BDP-Geschäftsbericht aber auch ein paar handfeste Zahlen: So konnten 2005/06 „nur“ noch rund 5,4 Mio Nachbaugebühren abgerechnet werden, halb so viel wie erhofft. Der Grund: in den Jahren seit Einführung der Gebührenerhebung 1997/98 nahm die Zahl der Informationsverweigerer unter den Bäuerinnen und Bauern von etwas über 5.000 auf mittlerweile über 20.000 zu. Unhaltbare Zustände aus Sicht des BDP. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer hat gegenüber der IGN zumindest sein Problembewusstsein bekundet und will sich den Flaschenhals-Vorschlag „noch einmal sehr genau anschauen.“

Bundesrichter für Bauern

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt in einer aktuellen Entscheidung den jahrelangen überhöhten Nachbaugebührenforderungen der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH und damit den Pflanzenzüchtern eine Absage erteilt. Sie nahmen Bezug auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der Nachbaugebühren von 80 % der Züchter-Lizenz als unangemessen hoch abgewiesen hat. Mit welcher Begründung genau das Gericht zu seiner Entscheidung in den vier von verschiedenen Oberlandesgerichten vorgelegten Prozessen kommt, ist noch nicht veröffentlicht. Tatsache ist aber, dass die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze erneut einen wichtigen Erfolg für die Bäuerinnen und Bauern errungen hat. Dieser und die Stimmen der Richter können nicht unbeachtet bleiben, wenn demnächst um eine Neuordnung der Gesetzesgrundlage gerungen wird!