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Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften

Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut


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12.12.2005 09:26 Alter: 18 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme

Was müssen Aufbereiter über ihre Kunden weitergeben?

Noch gibt es in den Nachbauauseinandersetzungen mehr Fragen als Antworten auf diese Frage


Gerichte in Düsseldorf sind offenbar für ungewöhnliche Entscheidungen in den Nachbauauseinandersetzungen gut. Hatten die dortigen Richter vor ein paar Monaten den Schadensersatzansprüchen der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) eine Absage erteilt (siehe Bauernstimme 9/05), so urteilte nun das Landgericht, dass die STV nur für das jeweilige Wirtschaftsjahr Auskunft in Sachen Nachbau verlangen darf, für das sie tatsächlich Anhaltspunkte vorlegen kann. Bislang hatten sich andere Gerichte eher so geäußert, dass wenn die STV Anhaltspunkte für die Verwendung einer bestimmten Sorte in dem betreffenden Betrieb für ein Wirtschaftsjahr vorlegen konnte, auch davon ausgegangen werden müsste, dass bereits in den Jahren zuvor mit dieser Sorte in dem Betrieb gearbeitet wurde. Folge dessen müsse für diese Sorte nicht nur für das betreffende Jahr sondern auch für die vorangegangenen Jahre Auskunft gegeben werden. Das Landgericht Düsseldorf widerspricht dem nun also und lässt auch das Argument der STV nicht zu, dass dies rein praktisch kaum durchführbar ist. Allerdings wird die STV gegen diese Sichtweise der Dinge sicherlich in Berufung gehen. Aufgrund einer anderen Aussage des Düsseldorfer Landgerichts wird aber auch die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und Nachbaugebühren das Verfahren noch einmal ins Rollen bringen: Hatte der EuGH allgemein gehalten formuliert, dass den Aufbereitern die in ihrem Betrieb aufbereiteten Sorten nicht unbedingt bekannt sein müssen, so lesen die Düsseldorfer Richter in der deutschen Verordnung die Verpflichtung für Aufbereiter, "sich über die Sorte zu informieren, zu der das Saatgut gehört, das aufbereitet wird." Es ist also wieder einmal die Frage zu klären, ob Unterschiede in EU- und deutschem Recht - gewollt oder ungewollt - vorhanden bzw. als solche auszulegen sind. Welche Rolle den Aufbereitern in den Nachbaustreitigkeiten bzw. in der Frage der Informationsbeschaffung durch die STV zukommt, wird auch weiterhin Gegenstand von Gerichtsverhandlungen sein. Die STV strebt derzeit die Berufung eines Falles an, in der es nicht nur darum ging, dass die Aufbereitungsfirma mit den Informationen rausrücken sollte, die die STV wollte. Nach dem Willen der STV sollte der Aufbereiter zur Unterlassung der Aufbereitung von Sorten verurteilt werden, zu denen er keine Informationen weitergeben konnte. Das zuständige Oberlandesgericht hatte die Klage in diesem Punkt abgewiesen. Durch die Wiederaufnahme des Verfahrens erhofft sich die STV nun auch ein erneutes Eingreifen des EuGH in die Angelegenheit.

Linda gewinnt!

Europlant und Linda-Bauern schließen Vergleich - "Königin der Kartoffeln" regiert zwei weitere Jahre

Am Ende gab es doch noch zufriedenen Gesichter, bei den Bauern aus AbL und Linda-Freundeskreis sowie den Vertretern des Kartoffelzuchtunternehmens Europlant. In letzter Minute hatte man sich einigen können und einen Vergleich geschlossen. Damit findet mit einem Sieg für Linda ein vorläufiges Ende, was vor fast genau einem Jahr mit einem Paukenschlag begann. Damals zog Europlant kurz vor Ablauf des Sortenschutzes der beliebten Kartoffelsorte deren Zulassung zurück, um sie vollständig vom Markt zu nehmen. Ein Aufschrei der Entrüstung ging durch die Republik: Bauern, Verbraucher, Köche, TV-Gourmets fanden in trauter Eintracht und unter großer Anteilnahme der Medien zusammen, um die "Königin der Kartoffeln" zu retten. Ein Linda-Freundeskreis gründete sich mit tatkräftiger Unterstützung der AbL und drei Bauern daraus vermehrten, ohne Genehmigung Europlants, Linda erneut. Dagegen zog der Züchter vor Gericht. Das Schiedsgericht der Landwirtschaftskammer Hannover ließ daraufhin die Ernte der Lindabauern beschlagnahmen. Als nun das Oberlandesgericht in Celle darüber zu befinden hatte, ob die Beschlagnahmung rechtmäßig sei oder nicht, rieten die dortigen Richter beiden Parteien sich doch in einem Vergleich zu einigen. Man tat sich schwer, kam sich schließlich entgegen und schloss einen Kompromiss, der Linda für die nächsten zwei Jahre in die Hände ihres Züchters zurücklegt. Europlant hat dafür zugesagt, die Kartoffeln der Bauern als Pflanzgut im nächsten Jahr in Deutschland zu marktüblichen Konditionen zu verkaufen. "Die Nachfrage für Linda als Pflanzmaterial ist da. Wir werden im nächsten Jahr - so weit die Kartoffeln den Qualitätsansprüchen genügen - alle als Pflanzkartoffeln verkaufen können", lässt Europlant-Geschäftsführer Jörg Renatus in einer gemeinsamen Presseerklärung mit den Linda-Bauern verlauten. Die Bauern werden ihn beim Wort nehmen und ein wachsames Auge darauf haben.

Weiter retten

Während Brigitte Pothmer, niedersächsische Grünen-Bundestagsabgeordnete, den Kompromiss als: "Sieg des guten Geschmacks und der verbraucherschutzpolitischen Vernunft", bezeichnet hat, ist Europlant wichtig, dass es sich hier nur um ein individuelles Abkommen mit drei Bauern handelt. In zwei Jahren soll Linda dann endgültig verschwinden, einer Neuzulassung steht man bei Europlant ablehnend gegenüber. AbL-Bundesgeschäftsführer Georg Janßen betonte hingegen: "Wir werden uns auch weiterhin für den Erhalt von Linda einsetzen - solange es Bauern gibt, die sie pflanzen und Verbraucher, die sie essen wollen, muss ihnen das auch möglich sein." Man werde den Linda-Freundeskreis in dem Bestreben einer Neuzulassung der Sorte unterstützen. Auch das Oberverwaltungsgericht hat noch länger mit Linda zu tun: Europlant wird die Klage gegen das Vorgehen des Bundessortenamtes, das die Auslauffrist für die Sortenzulassung von Linda bis 2007 verlängerte und damit einen Grundstein für den jetzigen kurzfristigen Linda-Erhalt legte, nicht zurücknehmen. Nicht nur Europlant allein, sondern die Pflanzenzüchter im allgemeinen möchten offenbar gerichtlich durchsetzen, dass allein der Sortenschutzinhaber ohne Mitsprache durch das Bundessortenamt über den Umgang mit seiner Sorte bestimmen kann. Lindas Rettung, die freie Kartoffelwahl, eine Wahrnehmung von Bauern- und Verbraucherwünschen als Machtfaktor sind durchgesetzt - und müssen doch immer wieder neu durchgesetzt werden.

Heißer Preis

Leider hat die Bauernstimme in ihrer letzen Ausgabe den Falschen beglückwünscht. Als ein Gewinner der diesjährigen BigBrother Awards - der Oscars für Datenschutzsünder - durfte nicht Gerd Sonnleitner für den DBV den Preis entgegen nehmen, sondern diese Ehre hätte Geschäftsführer Dirk Otten für die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH zugestanden. Bedauerlicherweise war Otten bei der Preisverleihung in Bielefeld aber nicht persönlich zu gegen. Im Gegenteil, die STV weißt weit von sich, überhaupt würdiger Träger des BigBrother Awards zu sein, da ihr "gesamtes Vorgehen selbstverständlich den gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes genügt." Das sah die Jury in der Mitglieder aus verschiedenen Organisationen sitzen, die sich dem Datenschutz verschrieben haben, allerdings etwas anders. Sie hält die STV aus zwei Gründen für einen würdigen Preisträger: zum einen ist nach wie vor nicht klar, wie die STV an die Adressen der Bäuerinnen und Bauern gekommen ist, um ihnen die pauschalen Auskunftsersuchen zuzuschicken, zum anderen sieht sie es als problematisch an, dass gebündelt bei der - wahrlich nicht neutralen - STV das gesammelte Anbauverhalten der deutschen Landwirtschaft abgespeichert würde - wenn es nicht den Widerstand der IG Nachbau gäbe!