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02.06.2005 09:19 Alter: 19 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme

Lindas Rettung läuft an

Bundessortenamt verlängert Auslauffrist für Pflanzguterzeugung bis 2007


Statt des jähen Endes kommt nun doch die Rettung auf Raten für Linda, jene Kartoffelsorte dessen emotionale Bedeutung für die (nord)deutsche Bevölkerung von ihrem Züchter, der Firma Europlant völlig unterschätzt wurde. Nach Auslaufen des Sortenschutzes sollte sie per Rückzug der Zulassung Ruckzuck vom Markt verschwinden, nicht zuletzt auch, um neuen Europlant-Sorten Platz zu machen. Aber die Firma hatte die Rechnung ohne die sonst so träge Masse der Verbraucherinnen und Verbraucher gemacht. Nach Unterschriftensammlungen, Solidaritätsveranstaltungen und - ganz entscheidend - einem beeindruckenden Presseecho spricht die taz schon von einer "Kartoffelrevolution", die nun schließlich dazu geführt hat, dass der erste Schritt zur Rettung der Linda gemacht ist. Das Bundessortenamt hat die Auslauffrist für die Zulassung der Sorte bis zum 30. Juni 2007 verlängert. Das heißt, bis dahin darf weiterhin Linda-Pflanzgut anerkannt und gehandelt werden. Danach könnte dann unter Umständen die Neuzulassung der Sorte, die Biobauer und Linda-Freundeskreis-Begründer Karsten Ellenberg beim Bundessortenamt beantragt hatte, so weit in trockenen Tüchern sein, dass eine Versorgung der Bevölkerung ohne Linda-Lücke zustande kommen könnte.
Recht und Moral
Das Bundessortenamt hatte ursprünglich keine Übergangsfrist vorgesehen, da es offenbar nicht davon ausgegangen war, dass irgend jemand eine neuerliche Pflanzgut-Produktion in Gang bringen könnte. Genau das möchte aber der Linda-Freundeskreis. Langjährige Lindavermehrer, die also auch über die entsprechenden Erfahrungen mit der nicht ganz einfach zu handhabenden Diva der Kartoffelszene verfügen, wollen nun versuchen, gepflanzte Partien erneut anerkennen zu lassen. Das Leben dabei schwer macht ihnen - wie könnte es anders sein - Europlant. Mit einem Schreiben wandte sich die Firma an die Vermehrer der noch aktuell auf der Europlant-Homepage im Sortenkatalog als "Speisequalitätssorte der Extraklasse mit großem Beliebtheitsgrad" geführten alten Dame und stellt unmissverständlich klar, das sie einer neuerlichen Vermehrung von Linda nicht zustimmt. Europlant geht nämlich davon aus, nach wie vor die Verfügungsgewalt über die Sorte zu haben. Da aber ja der Sortenschutz abgelaufen ist, ziehen Karsten Ellenberg und auch Georg Janßen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft diesen Alleinverfügungsanspruch in Zweifel. Und selbst wenn er existierte, so hätte Europlant doch zumindest aus den Entrüstungsstürmen der letzten Wochen lernen müssen. Vertragsstrafen und Schadensersatzdrohungen oder Sätze wie "In Anbetracht der derzeitigen Unruhe am Markt sowie der Sensibilität der Gesamtthematik wird Europlant den Verbleib jeglichen Ihnen gelieferten bzw. von Ihnen erzeugten Pflanzegutes der Sorte ‚Linda' sowie etwaig hierauf basierende Vermehrungs- und Anerkennungsverfahren aufmerksam beobachten" glätten keine Wogen - im Gegenteil. Zumal die Adressaten - die Vermehrer - zum Teil langjährige enge Vertragspartner von Eurolant sind. Wieder einmal ist die Entrüstung über das rüde Verhalten der Firma fast größer, als die über den Umstand, dass Europlant offenbar nicht aufs Linda-Abstellgleis geschoben werden möchte. So die Firma denn weiterhin auch von der Kultknolle profitieren will, wäre es eleganter gewesen zu versuchen, Linda-Vermehrer mit ins Boot zu holen, statt ihnen Drohschreiben zu schicken. Zusätzlich kursierende Gerüchte von Europlant-eigenen Aktivitäten zur Linda-Vermehrung verschönern nicht gerade das Bild vom profitgesteuerten Goliath.
Beginn einer Bewegung?
David hingegen darf sich nun auf keinen Fall zurücklehnen und die ganze Sache als im wahrsten Sinne des Wortes gegessen betrachten. Erstens ist Linda längst noch nicht gerettet und zweitens sollte die "Kartoffelrevolution" so fordert es taz-Kommentatorin Hanna Gersmann, die Verbraucherinnen und Verbraucher so stärken, "dass daraus die Apfel-, Tomaten- oder Bierbewegung wächst." Linda zeigt, das es doch eine Macht mit Messer und Gabel gibt, die nicht zwangsläufig essen muss, was Konzerne ihr vorsetzen. Dies zarte Pflänzchen pflegen auch die derzeit zahlreichen Fernsehköche. Wer etwas auf sich hält, plaudert gern kochlöffelschwingend mit prominenten Studiogästen und fertigt nebenbei kulinarische Kleinode aus meist qualitativ besonderen Lebensmitteln. Spezielle Herkünfte, regionale und/oder ökologische Erzeugung, alte Sorten haben gewissen Schick. Dies steht der "Hauptsache billig und schnell" - Mentalität entgegen und hat aber wahrscheinlich nur eine Chance, wenn wie bei Linda öffentliche Entrüstung und das Bewusstsein: "da will uns einer von oben unser Essen diktieren" entsteht. Dann schreibt auch Alfred Biolek einen Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast und bittet sie ihren Einfluss geltend zu machen, "dass die Sortenvielfalt und damit auch Linda erhalten bleibt."

Wieviel Offenbarung?

In wie weit ist ein Aufbereiter von Saatgut verpflichtet, sich damit zu befassen worum es bei dem von ihm vorbereiteten Produkt geht und was sein Kunde damit macht? Muss er sich nach Sortennamen erkundigen, muss er dafür Sorge tragen, dass dafür Nachbauerklärungen abgeben werden? So eine weitreichende "Fürsorgepflicht" würde die Saatgut Treuhandverwaltungs GmbH (STV) den Aufbereitern gerne auferlegen, ob allerdings die Gerichte das auch so sehen, ist mehr als fraglich. Genau um diese Fragen geht es jedenfalls auch in dem laufenden Verfahren gegen einen bayerischen Aufbereiter, der von der STV zur Auskunft über das Nachbauverhalten seiner Kunden verklagt wurde. In der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München machten die Richter deutlich, dass sie zunächst gemäß des EuGH-Urteiles keine Berechtigung für ein pauschales Auskunftsersuchen durch die STV sehen. Die Frage was ein Aufbereiter wissen sollte oder muss, debattierten sie vor dem Hintergrund, das der vor Gericht stehende Aufbereiter per Unterlassungsaufforderung von der STV nicht mehr für bäuerliche Kunden tätig werden soll, wenn er nicht genauestens informiert ist. Die Richter zeigten sich skeptisch und kündigten an, in diesem Punkt auf alle Fälle eine Revision vor den höchstrichterlichen Instanzen zulassen zu wollen. Die Urteilsverkündung ist für den 26. Juni terminiert.