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10.02.2006 20:42 Alter: 18 yrs
Kategorie: Presseerklärung

Haben viele Bauern zu hohe Nachbaugebühren beim Saatgut gezahlt?

EuGH-Generalanwalt hält Nachbaugebühren für unangemessen und überhöht


Lüneburg/Luxemburg, den 10.02.06.) Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg hat in seinem Schlussantrag vom 9. Februar 2006 die Nachbaugebühren von 80 Prozent der Z-Lizenzgebühren beim Saatgut im so genannten gesetzlichen Verfahren als "unangemessen und überhöht" bezeichnet. "Dies bestätigt unsere Auffassung, dass die Pflanzenzüchter bei den Bauern zu hohe Gebühren abkassieren. Der Schlussantrag ist aber auch eine Ohrfeige für den Deutschen Bauernverband, da sich dieser auf ein Kooperationsabkommen mit den Pflanzenzüchtern eingelassen hat, welches ebenfalls überhöhte Gebührensätze vorsah", so Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Interessengemeinschaft Nachbau (IG Nachbau) sowie der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) in einer ersten Stellungnahme zum aktuellen Bericht des EuGH-Generalanwalts. Seit 1999 gibt es eine erhebliche Auseinandersetzung zwischen Pflanzenzüchtern und Bauern um die Auskunftspflicht der Landwirte über ihren An- und Nachbau von Ackerfrüchten. Über 1.000 Klageverfahren hat es in dieser Angelegenheit vor Land- und Oberlandesgerichten gegeben und auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und der Europäische Gerichtshof in Luxemburg sind damit mehrfach befasst. In allen drei bisherigen EuGH-Verfahren konnte sich die IG Nachbau durchsetzen. Jetzt ging es erstmals um die Frage der Gebührenhöhe, die die Bauern jährlich für ihren Nachbau von Saatgut entrichten sollen. Drei Bauern aus Niedersachsen, alle Mitglieder in der bundesweiten Interessengemeinschaft Nachbau, hatten sich nicht dem Kooperationsabkommen zwischen Pflanzenzüchter und Deutschen Bauernverband angeschlossen und sich geweigert, nach dem so genannten gesetzlichen Verfahren 80 Prozent Nachbaugebühren an die Pflanzenzüchter zu zahlen. Daraufhin wurden sie von den Pflanzenzüchtern verklagt. "In der EU-Nachbau-Verordnung wird von der Notwendigkeit einer angemessenen Entschädigung für die Sortenschutzinhaber ausgegangen, die bei maximal 50 Prozent der Lizenzgebühren angesiedelt ist", so die Anwälte der IG Nachbau, Dr. Matthias Miersch aus Hannover und Dr. Rolf Wilhelms aus München. "Wenn jetzt Pflanzenzüchter und Bauernverband versuchen, den Bauern höhere Gebühren abzuverlangen, wenn sie sich nicht Vereinbarungen zwischen Pflanzenzüchtern und dem Deutschen Bauernverband anschließen, ist dies rechtlich nicht haltbar", sehen die Anwälte ihre Auffassungen im Bericht des EuGH-Generalanwalts voll bestätigt. Die Interessengemeinschaft Nachbau sieht durch den Schlussantrag des Generalanwalts auch die Bedeutung der landwirtschaftlichen Arbeit des Bauern gewürdigt, "der doch die Frucht mit eigener Arbeit und Mühe anbaut und durch die Qualität seines Bodens aufwertet", wie es im Bericht heißt. Im Herbst wird jetzt das Urteil des EUGH in Sachen Nachbaugebührenhöhe mit Spannung erwartet. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte den EuGH in Luxemburg um eine Vorabentscheidung gebeten. "Wenn der EuGH und der BGH dem Antrag des Generalanwalts folgen, steht die gesamte Nachbauregelung auf dem Prüfstand, da dann die Frage der Rückforderung der zu viel kassierten Nachbaugebühren ansteht", so Georg Janßen. V.i.S.d.P.: Georg Janßen, Heiligengeiststr. 28,21335 Lüneburg. T.04131-407757 Rechtsanwalt Dr. Matthias Miersch, T. 0172-5146335. Patentanwalt Dr. Rolf Wilhelms, T. 05863- 1520 Adi Lambke, Sprecher der IG Nachbau, T.05864-233