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16.06.2023 09:44
Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?
AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...
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16.05.2023 08:05
Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften
Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut
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28.04.2023 20:51
Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut
Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen
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13.07.2020 07:49 Alter: 4 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 5/20
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 5/20
Schadensersatz oder Kompensationswucher?
Was darf die STV verlangen, wenn Nachbaugebühren über Jahre anfallen?
Eigentlich müsste man denken, rund um das Thema Nachbaugebühren sind alle Windungen, die die Geschichte so bietet ausgelotet, alle juristischen Scharmützel ausgefochten. Dem ist bei weitem nicht so und auch Aspekte, die bislang kaum eine Rolle gespielt haben, können plötzlich auf die Tagesordnung geraten. So ist das beispielsweise beim Thema Schadensersatz. Schon vor einigen Jahren urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass im Falle fehlerhafter Angaben oder dem vorenthalten von Nachbau, dem Pflanzenzüchter nicht nur die entgangene Nachbaugebühr von Bauern und Bäuerinnen nachgezahlt werden müssen sondern Schadensersatz. Dieser Schadensersatz wurde in der Höhe festgesetzt als Z-Lizenzgebühr der jeweiligen nachgebauten Sorte. Nicht festgelegt wurde eine weitere Strafzahlung. Die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) argumentierte damals dagegen, dass den Bauern und Bäuerinnen automatisch Vorsatz unterstellt würde, die Möglichkeit außer acht gelassen werde, dass es sich schlicht um ein Versehen gehandelt haben könnte. Wie schnell ändern sich in der Hektik der Frühjahrs und Herbstbestellung Flächenzuschnitt und damit unter Umständen Mengen und Sorten von in die Erde gebrachten Kulturen? Und wie schnell wird auch in eben dieser Hektik Papierkram liegengelassen und vergessen? Für Richter ist das offenbar wenig nachvollziehbar, sie waren jedenfalls beim Schadensersatzprozess am EuGH im Zweifel eher nicht für den Angeklagten. Auch ließen sie das von den Anwälten der IG Nachbau vorgebrachte Argument, Erntegut habe nicht dieselben Qualitäten wie Z-Saatgut und dürfe deshalb auch nicht mit der vollen Z-Lizenz belegt werden nicht gelten.