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16.06.2023 09:44
Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?
AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...
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16.05.2023 08:05
Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften
Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut
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28.04.2023 20:51
Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut
Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen
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01.10.2019 16:27 Alter: 4 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 7/19
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 7/19
Generalanwalt sieht Datenweitergabe durch Amt kritisch
Im EuGH-Verfahren gegen Thüringen folgt der Schlussantrag der IGNachbau-Sicht
Nun hat der Generalanwalt gesprochen oder besser: geschrieben. Wieder einmal hatte eine juristische Auseinandersetzung rund um die Nachbaugebühren die höchste europäische Instanz, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erreicht. Aber diesmal ging es nicht um einzelne Bauern und Bäuerinnen oder Aufbereiter sondern um die Daten aller landwirtschaftler Betriebe in Thüringen. Dort hatte nämlich das Landesamt, welches für die Abwicklung der EU-Förderung zuständig ist eine Aufforderung von der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) erhalten, sämtliche Anbaudaten der landwirtschaftlichen Betriebe im Land an sie weiter zu geben. Die Beamten weigerten sich und wurden von der STV verklagt. Nachdem das erstinstanzliche Landgericht gegen die Datenweitergabe entschieden hatte, schickte das nun von der STV angerufene Oberlandesgericht in Jena den Prozess mit drei Fragen nach Straßburg zum EuGH. Die erste und wichtigste Vorlagefrage lautet sinngemäß: Besteht ein Auskunftsanspruch gegenüber amtlichen Stellen, der sich allein auf Arten von Pflanzen bezieht ohne das auch Auskünfte zu einer geschützten Sorte verlangt werden können? Es gibt eine entsprechende Verordnung in der dem Sortenschutzinhaber die Möglichkeit eingeräumt wird bei „mit der Überwachung betrauter“ amtlichen Stellen Informationen zu „bestimmten Arten oder Sorten“ bzw. einer „betreffenden Sorte“ - so ist es ausdrücklich formuliert, zu erfragen. Die STV beruft sich auf diese Verordnung, fragt allerdings ja nicht gezielt sondern pauschal an, deshalb die Frage des Gerichts, wie auf eine so allgemeine Frage reagiert werden muss. In einem EuGH-Prozess nehmen dann EU-Kommission wie auch die Mitgliedsstaaten Stellung, bevor der Generalanwalt seinerseits eine Stellungnahme abgibt und am Ende dann das Gericht entscheidet. Nur die Kommission und Spanien hatten sich zu Wort gemeldet, erstere im Sinne der STV, zweitere im Sinne des Landes Thüringen. Nach der mündlichen Verhandlung lag der Ball nun beim Generalanwalt. Er setzt sich in seiner Stellungnahme ausführlich auseinander und bezieht klar Position: „Aus diesen Bestimmungen ergibt sich auf den ersten Blick bereits ziemlich klar, dass der Sortenschutzinhaber von Landwirten und Aufbereitern grundsätzlich nur Informationen in Bezug auf Sorten verlangen und erlangen kann. Der Gerichtshof ist sogar noch einen Schritt weiter gegangen, indem er diese Bestimmungen in seinen Urteilen Schulin und Brangewitz recht eng auslegt“, schreibt Generalanwalt Michal Bobek und zielt damit auf die Einführung von „Anhaltspunkten“ und dem „qualifizierten Auskunftsersuchen“ an, was die IGNachbau mit ihren Verfahren zu Landwirts- bzw. Aufbereiterauskunft in Straßburg durchgesetzt hatte.