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05.05.2012 22:23 Alter: 12 yrs
Kategorie: Presseerklärung

Ausnahmeregelung beim Saatgut - Faules Ei für Bauern und Händler

IG Nachbau übt Kritik an Pflanzenzüchtern und Bauernverband


 Lüneburg, Berlin, den 04.05.2012. Als „faules Ei für Bauern und Händler“ kritisiert die Interessengemeinschaft Nachbau die einmalige Ausnahmeregelung von Seiten des Bund der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) bei Abgabe und Erwerb von Konsumgetreide zu Saatzwecken. „Was als noble Geste seitens der Pflanzenzüchter daher kommt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als fauler Deal, um an Anbau - Informationen der Bauern zu kommen, zusätzlich Gelder der Bauern abzuschöpfen und die Händler an die Kandare zu nehmen. So wird die unverschuldete Notlage der Bauern ausgenutzt, um mit Rechtsverfolgung zu drohen und der Deutsche Bauernverband steht Pate bei dieser Regelung“, so Georg Janßen, Geschäftsführer der IG Nachbau und Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. Zum Hintergrund: Aufgrund der enormen Auswinterungen mussten viele Bauern ihre Äcker wieder umbrechen, weil die Saaten verfroren waren. Zum Teil wurde im Frühjahr 2012 zur Nachsaat mangels Angebot an Sommergetreidesaatgut zugekauftes Konsumgetreide eingesät. Da die Abgabe sowie der Erwerb von Konsumgetreide gegen geltendes Saatgutrecht verstoßen, hat der BDP in Zusammenarbeit mit dem Bauernverband eine Ausnahmeregelung angeboten und will einmalig auf Schadensersatzforderungen in Höhe der vollen Züchterlizenzgebühr verzichten. Stattdessen sollen Bauern, Handel und Züchter zu gleichen Teilen für die Schadensersatzforderung aufkommen. Dafür sollen Bauern und Handel gegenüber der Saatgut- Treuhand-Verwaltungs-GmbH Bonn alle Daten zum Anbau nennen, auch der Handel hat alle Verkaufsdaten offen zu legen. Wer dies bis zum 30. Juni 2012 nicht macht, soll rechtlich verfolgt werden und Schadensersatz in vollem Umfang zahlen. Die IG Nachbau schlägt vor, dass die Bauern in Ruhe mit ihren Händlern besprechen sollten, wie das weitere Vorgehen sein kann, statt voreilig der STV alle Daten zu übermitteln. Zudem sei die Bundesregierung als Gesetzgeber jetzt gefordert, in dieser Notlage eine straffreie Ausnahme zu schaffen. Bei der bisherigen engen Kooperation zwischen BDP, STV und Bauernverband sei für die Bauern nichts Gutes herausgekommen, außer einer Vielzahl von Klageverfahren vor Landgerichten und Kosten. „Deshalb lohnt es sich, dies Angebot genau und kritisch zu prüfen und sich auch in dieser Situation zu wehren, zumal die IG Nachbau eine Reihe von Klageverfahren vor dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für die Bauern entscheiden konnte“, so Georg Janßen.   V.i.S.d.P.: Georg Janßen, Heiligengeiststr. 28, 21335 Lüneburg.T.04131-407757 Geschäftsführer der IG Nachbau und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft