P R E S S E E R K L Ä R U N G
Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und Nachbaugebühren
C/o Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.
Heiligengeiststr. 28, 21335 Lüneburg. T.04131-407757
Wichtiges Saatgut- Urteil des EuGH in Luxemburg:
Saatgut- Aufbereiter sind nicht pauschal auskunftspflichtig!
Landwirte-Interessengemeinschaft spricht von einem wegweisenden Urteil
Luxemburg/Lüneburg, den 14.Oktober 04.
"Das ist ein wegweisendes Urteil im
seit 1998 tobenden Streit um das Landwirte-Recht auf freien Nachbau von
Saatgut. Der Ausforschung und Ausspionierung der Landwirte und
Saatgutaufbereiter durch die Saatgut- Treuhandver-waltungs GmbH (STV) und
den Bund der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) ist durch das heutige Urteil
des höchsten europäischen Gerichts ein weiterer schwerer Riegel vorgeschoben
worden," so die Sprecher der bundesweiten Landwirte-Interessengemeinschaft
gegen die Nachbaugesetze und Nachbaugebühren (IGN) in einer ersten
Stellungnahme zum heutigen Saatgut- Aufbereiter-Urteil des EuGH.
Die Richter hatten zu entscheiden, ob Saatgut- Aufbereiter der STV in Bonn
pauschal und umfassend alle Landwirte-Kundendaten über die Aufbereitung
(z.B. Reinigen, Beizen von Getreide) zur Verfügung stellen müssen, damit die
STV aus diesen Daten entnehmen kann, ob die Landwirte Nachbau von Saatgut
betrieben und so jedes Jahr der STV Nachbaugebühren zu zahlen haben. Die
Richter haben sich gegen eine pauschale Auskunftspflicht ausgesprochen und
sind damit der Empfehlung des EuGH-Generalanwalts und der deutschen
Bundesregierung nicht gefolgt.
Wie bei den Landwirten ist das Vorliegen von Anhaltspunkten für die
Aufbereitung der einzelnen Sorte des Sortenschutzinhabers im Betrieb des
Aufbereiters die notwendige Voraussetzung für das Durchsetzen des
Auskunftsanspruchs. Der EuGH weist ausdrücklich darauf hin, dass die
Saatgut-Aufbereiter keine Verpflichtung haben, den Namen der von ihnen
aufzubereitenden Sorten zu erfahren.
Die STV hat auf die Datenquelle der Aufbereiter gesetzt, weil mittlerweile
über 10.000 Landwirte trotz massiver Drohungen der STV und hunderte von
Gerichtsverfahren sich weigern, der STV pauschal und freiwillig Daten über
ihren An- und Nachbau von Ackerfrüchten zur Verfügung zu stellen. Die IGN
hat als Solidargemeinschaft diese Landwirte politisch und rechtlich
vertreten. Sowohl der Bundesgerichtshof (2001) in Karlsruhe als auch der
EuGH in Luxemburg (2003/2004) hatte in Klageverfahren gegen die Landwirte
der IGN Recht gegeben und die pauschale Auskunftspflicht bei den Landwirten
deutlich verneint.
"Mit dem heutigen europäischen Aufbereiter-Urteil hat die IGN mit Hilfe
unserer Anwälte Dr. Miersch aus Hannover und Dr. Wilhelms aus München wieder
ein Stück Rechtsklarheit erstritten. Unser Widerstand gegen die Ausforschung
der STV, die immer eng mit der Spitze der Pflanzenzüchter und des Deutschen
Bauernverbandes zusammenarbeitet, hat sich für viele Landwirte und
Aufbereiter gelohnt, und er wird weiter gehen. Es ist an der Zeit, eine neue
politisch vernünftige Nachbauregelung zu finden, die der unerträglichen
Ausforschungs- und Ausschnüffelpraxis der STV ein Ende setzt," so die
Sprecher der IGN.
v.i.S.d.P.: Georg Janßen, Heiligengeiststr. 28, 21335 Lüneburg. T.0170-4964684
Adi Lambke, T.05864-233, Rechtsanwalt Dr. Matthias Miersch, T. 0511-962890
Rechtsanwalt Dr. Matthias Miersch, T.0511– 962890
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