Bericht, 2004-05-01Bauernverband bedauert BauernerfolgOLG Frankfurt lehnt pauschale Nachbauauskunft ab – Interessengemeinschaft erfolgreichDie Richter waren eindeutig und schnell. Noch am Tag der Verhandlung entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt, dass Bäuerinnen und Bauern nur dann zur Auskunft in Sachen Nachbau gegenüber den Pflanzenzüchtern verpflichtet sind, wenn diese Anhaltspunkte für den Nachbau bestimmter Sorten vorlegen können. Damit urteilten die Richter im Fall des Bauern Christian Schulin genau so, wie es ihnen der Europäische Gerichtshof (EuGH) empfohlen hatte. Zusätzlich ging es in Frankfurt zugleich darum, das Luxemburger Urteil zu interpretieren, also jene Anhaltspunkte mit Inhalt zu füllen. Hier sah das Gericht die Auslegung ebenso streng wie die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze und ihre Anwälte und entschied, dass der von der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) nachgewiesene Saatgutkauf einer bestimmten Sorte den jeweiligen Sortenschutzinhaber ermächtigt, sich nach der eventuellen Verwendung dieser Sorte als Nachbausaatgut in der nachfolgenden Vegetationsperiode zu erkundigen. Die STV hingegen hatte versucht durchzusetzen, dass sie nur den Nachweis erbringen muss, dass eine Bäuerin oder ein Bauer irgendwann einmal zertifiziertes Saatgut gekauft hat, um für alle geschützten Sorten zu jedem beliebigen Verwendungszeitpunkt Auskunft verlangen zu können. Niederlage kaschieren Auch die Pflanzenzüchter waren eindeutig und schnell. Nach der OLG-Entscheidung bekamen die beklagten Bauern, die im Zuge der Verhandlung den Nachbau einzelner Sorten nach der Vorlage entsprechender Anhaltspunkte zugegeben hatten, kurze Zeit später Schadensersatzforderungen wegen „verhehltem“ Nachbau ins Haus. Zudem ließ der Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter (BDP) folgendes verlauten: „Die richterliche Entscheidung wird unter Umständen eine erweiterte Auskunftspflicht an anderer Stelle mit sich bringen. Um dem Erfordernis der Darlegung von Anhaltspunkten Rechnung tragen zu können, wurde der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) - wie auch schon zuvor vom EuGH - nahe gelegt, sich Daten über den Erwerb von Z-Saatgut zu verschaffen. Künftig wird es daher gegebenenfalls notwendig sein, das Kaufverhalten der Landwirte über die Vertriebskanäle zu dokumentieren und mit Blick auf die Auskunftsansprüche offen zu legen. Das ursprüngliche Anliegen der Prozessgegner, eine vermeintliche Ausforschung der Landwirte durch die STV zu verhindern, wird damit möglicherweise ins Gegenteil verkehrt.“ Der Bauernverband stieß ins gleiche Horn: „Für den Deutschen Bauernverband (DBV) stellt das Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichtes somit leider keine neue Rechtslage dar, sondern bedauerlicherweise eine Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung zur Auskunftspflicht. Der DBV wertet die Auffassung der Richter zur Auskunftspflicht bei Kauf von Z-Saatgut als einen Eingriff in den Datenschutz.“ Dass die bisherige Rechtssprechung, deren Bestätigung der Bauernverband hier bedauert, verhindert, dass Bäuerinnen und Bauern von der STV umfassend zu ihren Ackerbaugepflogenheiten befragt werden dürfen – was ein nicht minder großer Eingriff in den Datenschutz ist - scheint dem Bauernverband irgendwie entgangen zu sein. Sonst hätte er ja sicher schon in den vergangenen Jahren mit der nun an den Tag gelegten Empörung reagiert. Nicht vergessen werden in dieser Debatte darf auch, dass die Gerichte die Auskunft beim Saatgutkauf lediglich als eine Möglichkeit in den Raum gestellt haben, wie die Pflanzenzüchter an die entsprechenden Informationen kommen könnten. Das heißt noch lange nicht, dass – auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten – dies dann die Variante der Wahl sein muss. Und wer weiß, ob sich die Landhändler überhaupt auf eine Kundendaten-Weitergabe einlassen. Offensichtlich wollen Bauernverband und Pflanzenzüchter mit der Diffamierung des Gegners ihre Niederlage kaschieren. Aus Sicht der Pflanzenzüchter mag das noch verständlich sein, der Bauernverband hingegen verlässt damit erneut seine Mitglieder. Einschüchtern und AusforschenPünktlich zu Ostern und damit vielerorts auch pünktlich zur Frühjahrsbestellung ließ die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) mal wieder massenhaft von sich hören. Die Tatsache bewusst ignorierend, das auch das Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt - noch druckfrisch - den pauschalen Auskunftsanspruch der Pflanzenzüchter abgelehnt hatte, will die STV genau den erneut per Bluff-Drohkulisse für sich manifestieren. Es gilt für sie Fakten zu schaffen, denn wer sich einmal hat einschüchtern lassen und auf ein Schreiben der STV falsch reagiert, der gibt unter Umständen Informationen preis, die nicht hätten offenbart werden müssen, nun aber auch nicht wieder zurückzuholen sind. Wer sich der STV mit ihrer Taktik: „Einschüchtern und Ausforschen“ widersetzen will, sollte schleunigst Kontakt zur Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und Nachbaugebühren aufnehmen! |