Bericht, 2004-04-01Lasst 2.500 Blumen blühn!Biopiraterie-Kampagne baut öffentlich nach/Auftakt in Frankfurt zum Schulin-ProzessIm Blumentopf auf dem Balkon, im Vorgarten, am Ackerrand oder gar im öffentlichen Park - überall soll ab demnächst Weizen, Gerste und Raps sprießen. Mit der „freien“ Aussaat als symbolischen Nachbauakt startet in diesem Jahr die BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie. 2.500 Menschen, rund so viele, wie bislang Bäuerinnen und Bauern in Sachen Nachbaugebühren von den Pflanzenzüchtern vor die Gerichte geholt wurden, wollen die Aktivistinnen und Aktivisten aus ganz Deutschland dafür gewinnen, ihren Protest und ihre Solidarität mit einem kleinen Samentütchen auszudrücken. Damit hat die trockene, nicht ganz unkomplizierte Thematik rund um die Nachbaugebühren die Chance, vielleicht endlich aus den hitzigen Bauernversammlungen in rauchigen Dorfkneipen herauszukommen und zumindest den Sprung in politisch bewegte Städterkreise, vielleicht aber auch noch weiter zu schaffen. Während diese Zeilen gedruckt werden, sorgt hoffentlich die erste Aktion der Kampagne vor der alten Oper in Frankfurt für ein gewisses Aufsehen. Und bis zum Welternährungstag am 16. Oktober, werden entsprechend noch einige Samentütchen öffentlich aufgerissen und der Inhalt ausgesät werden. Initiiert wurde das Ganze durch eine relativ bunt zusammengewürfelte Truppe aus Eine-Welt- und Umweltorganisationen, sowie der BUKO-Agrarkoordination in Hamburg, bei der viele der Fäden zusammenlaufen. Die sich in der Kampagne gegen Biopiraterie engagierenden Menschen stellen Nachbaugebühren in den weltweiten Zusammenhang in den sie gehören und fordern nicht nur ihre Abschaffung, sondern auch den Stopp von Biopiraterie und Patenten auf Leben sowie die Förderung einer gentechnikfreien Landwirtschaft „Es geht hier um nicht weniger als das Selbstbestimmungsrecht der LandwirtInnen. Deutschland ist internationaler Vorreiter in der Verschärfung des Sortenschutzes. Können wir die Saatgutkonzerne hierzulande nicht stoppen, kontrollieren sie bald weltweit die Nahrung – vom Acker bis zum Tellerrand“, so Steffen Jörg von der Kampagne in der Presseerklärung zur Aktion in Frankfurt. Schulin-ProzessDer Termin und der Ort sind natürlich nicht zufällig gewählt, startet doch am Montag darauf, am 29. März vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt der mit Spannung erwartete Prozess zwischen dem Bauern Christian Schulin, Mitglied er Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) und der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) als Vertreterin der Pflanzenzüchter. Zur Erinnerung: das OLG Frankfurt hatte vor rund 3 Jahren beim Europäischen Gerichtshof angefragt, ob ein Bauer, eine Bäuerin pauschal Auskunft zum Nachbau auf die Schreiben der STV geben müsse, oder ob die Sortenschutzinhaber, sprich die einzelnen Pflanzenzüchter, erst einmal Anhaltspunkte dafür vorlegen müssten, das jeweils ihre Sorten in dem entsprechenden landwirtschaftlichen Betrieb Verwendung fanden. Der EuGH kam im vergangenen Sommer in der Tat zu der Überzeugung, dass Bäuerinnen und Bauern erst zur Auskunft verpflichtet sind, wenn ihnen jene Anhaltspunkte vorgelegt werden. Im gleichen Tenor entschied übrigens der EuGH noch erst vor ein paar Tagen einen Fall, den das Oberlandesgericht in Düsseldorf nach Luxemburg weitergereicht hatte. In Frankfurt wird es nun also darum gehen, wie die deutschen Gerichte zukünftig das Urteil des EuGH interpretieren, also wie diese Anhaltspunkte auszusehen haben, die die STV vorbringen muss, um Auskunft verlangen zu können. Während die Saatgut-Treuhand bereits möchte, dass der Kauf irgendeiner Sorte zu irgendeinem Zeitpunkt als Anhaltspunkt ausreicht, geht die IGN davon aus, dass der betreffende Sortenschutzinhaber die Verwendung seiner Sorte aufzeigen können muss, um dann Auskunft für den Folgezeitraum einfordern zu können. In Frankfurt werden also entscheidende Weichenstellungen für die Auseinandersetzung um die Nachbaugebühren vorgenommen – Grund genug, den Platz vor der alten Oper ein wenig ackerbaulich umzugestalten. Infos und Samentütchen unter: www.biopiraterie.de „Im Namen ihrer Mitglieder“EuGH urteilt zur Interessensvertretung durch die STVVielleicht ist es nur eine Formalie, vielleicht steckt aber auch mehr dahinter: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte jüngst in einem weiteren Verfahren rund um die Nachbaugebühren. Im wesentlichen ging es darum, in welcher Form die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) berechtigt ist, die Interessen der Pflanzenzüchter zu vertreten. Der EuGH beschied nun, das die STV „nur im Namen ihrer Mitglieder“ vor Gericht aktiv werden dürfe. Bislang tritt aber in den Gerichtsverfahren die STV selbst als Klägerin auf. Die Frage ist daraufhin, in wie weit Berufungen in laufenden Gerichtsverfahren eigentlich zulässig sind bzw. wie einfach die STV diese erst mal nur wie eine Formalität aussehende Sache ändern kann. Die zweite und vielleicht viel interessantere Frage ist aber auch, warum der EuGH sich mit der Angelegenheit so explizit beschäftigt und es eben nicht als Formalie vom Tisch gewischt hat. Verbirgt sich dahinter Kritik an dem Vorgehen der Pflanzenzüchter ihre Interessen nur zentralistisch durch eine Organisation vertreten zu lassen? Auch hiermit werden sich erneut Gerichte beschäftigen müssen. Treu bleiben„Koexistenzregeln gehören nicht in das Gentechnikgesetz, da sie nicht sicherheitsrelevant sind. Es geht um GVO, die eine Inverkehrbringungsgenehmigung erhalten haben, weil sie sicher sind“, schreibt der Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter (BDP) in seinen ‚Kernpositionen zur Novellierung des Gentechnikgesetzes’. Auch die im Entwurf von Bundesministerin Renate Künast vorgesehenen Haftungsregeln lehnt der Dachverband der Pflanzenzüchtungsunternehmen „in dieser Form“ ab. Durch bestimmte Formulierungen würden „einseitig die Nutzer der Gentechnik belastet“ und es werde damit „von der Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen abgeschreckt.“ In einer Pressemitteilung bedauert der BDP, dass es nun doch kein gemeinsames Projekt zum Erprobungsanbau gentechnisch veränderter Pflanzen mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) geben werde. (Der hatte aufgrund der ablehnenden Haltung seiner Basis kalte Füße bekommen.) „Es sei schade“, schreibt der BDP, „dass der DBV noch nicht einmal seiner eigenen Forderung nach einem solchen Projekt treu geblieben sei.“ Vor dem Hintergrund, dass die meisten ihrer Kunden die Gentechnik ablehnen, sind das interessante Töne der deutschen Pflanzenzüchter, die sich in der Nachbauauseinandersetzung immer gern als bauernnahe mittelständische Traditionsunternehmer geben. Offensichtlich ist die Nähe zu den Ideen der internationalen Saatgutkonzerne auch nicht unattraktiv. Katholische Position„Mit großer Sorge sehen KLB Mitglieder, dass vor allem in den westlichen Industriestaaten über ‚in Wert-Setzung der Natur’ gegen die Biodiversitätskonvention von Rio im Jahre 1992 verstoßen wird“, schreibt die katholische Landvolkbewegung im Erzbistum Köln in ihrer Stellungnahme „Patentrecht auf Lebendiges.“ In dem auf der Mitgliederversammlung verabschiedeten Papier richtet die KLB diverse Forderungen, darunter keine Zulassung von Gensaatgut und Patenten auf Leben, Verbot von Biopiraterie und Schutz der biologischen Vielfalt an die Politik in Deutschland und der EU. Soweit keine ungewöhnlichen Positionen für eine kirchliche Organisation. Mit einer Forderung setzt sie aber einen bemerkenswerten eigenen Akzent: „Wir fordern das uralte Bauernrecht, Samen der Ernten in den kommenden Jahren ohne Einschränkung, also auch ohne Lizenzgebühren, als Saatgut verwenden zu dürfen, wieder einzuführen.“. |